Feuerwehr vg_Unkel
Die Verbandsgemeinde Unkel, mit ca. 13.000 Einwohnern, verfügt für die Gefahrenabwehr über eine Freiwillige Feuerwehr mit ca. 135 Feuerwehrleuten. Alle Feuerwehrangehörige sind ehrenamtliche Mitglieder. 

Organisiert ist die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Unkel in fünf Feuerwehren/Löschzügen (Bruchhausen, Erpel, Orsberg, Rheinbreitbach und Unkel), einer Jugendfeuerwehr und einer Alters- und Ehrenabteilung. Neben den aktiven Diensten wird in den Feuerwehren eine intensive Jugendarbeit  und Brandschutzerziehung betrieben.  

Im Rahmen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe hält die Verbandsgemeinde Unkel folgende Fahrzeuge und Geräte vor: 

zwei Hilfelöschfahrzeuge, ein Mittleres Löschfahrzeug, ein Tanklöschfahrzeug, drei Tragkraftspritzenfahrzeuge - Wasser, ein Tragkraftspritzenfahrzeug, zwei Mehrzweckfahrzeuge, drei Mannschaftstransportfahrzeuge, einen Einsatzleitwagen, einen Gerätewagen Gefahrgut (Kreisfahrzeug) und fünf Rettungsboote.  

Weiterhin besteht eine zentrale Atemschutzwerkstatt, sowie eine Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ), die nach der Erstalarmierung durch die Leitstelle Montabaur bei jedem Einsatz besetzt wird. 

Der Zuständigkeitsbereich der Gemeindefeuerwehr ist in Ausrückbereiche unterteilt, um die Einsatzgrundzeit einzuhalten. Der Ausrückbereich für die einzelnen Feuerwehren, ist räumlich mit den kommunalen Grenzen
(Ortsgemeinde/Stadt) identisch. Jede Ortsgemeinde/Stadt ist nach der FwVO in eine Risikoklasse entsprechend eingeteilt. 

Alle Notrufe über die Rufnummer 112 aus der Verbandsgemeinde Unkel werden zur Leitstelle Montabaur weitergeleitet, die rund um die Uhr besetzt ist. Diese alarmiert die zuständige Feuerwehr vor Ort.

Aufgrund der Lage der Verbandsgemeinde Unkel zu Nordrhein-Westfalen wird eine intensive Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg gepflegt.

Ralf Wester
Wehrleiter


Weitere Informationen unter:

https://www.bks-portal.rlp.de/organisation/verbandsgemeinde-unkel

Ihre Ansprechpartnerin

/ Personalausweis

Leistungsbeschreibung

Nach § 1 Abs. 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) besteht für Deutsche i.S.d. Art. 116 Abs. 1 GG ab 16 Jahre eine Ausweispflicht.

Die Ausstellung des Personalausweises über die Bundesdruckerei in Berlin dauert ca. 2 Wochen.

In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser wird in unserem Bürgerbüro gedruckt und kann direkt mitgenommen werden.

Ist der Personalausweis entwendet, unauffindbar oder verloren gegangen, ist der Verlust gegenüber der Passbehörde zu melden.

Bei Namensänderungen z.B. durch Heirat oder Scheidung sind die Eheurkunde bzw. das Scheidungsurteil und der Beleg der Namensänderung durch das Standesamt vorzulegen.

Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers notwendig (eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich).


Wichtige Hinweise zur Abholung:
Nach Erstellung des Personalausweises erhalten Sie von der Bundesdruckerei Berlin einen Brief mit einer PIN, einer PUK und einem Sperrkennwort. Diese Daten benötigen Sie zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion mit dem neuen Personalausweis. Den v.g. PIN-Brief erhalten alle Antragsteller ab 15 Jahre und 9 Monate.

Nach Erhalt dieses PIN-Briefes ist der neue Personalausweis an unserer Bürgerinformation abholbereit.

Wichtig ist, dass bei der Abholung der bisherige Personalausweis mitgebracht wird. Eine Aushändigung des neuen Personalausweises ist andernfalls nicht möglich!

Sofern Sie Ihren Ausweis nicht persönlich abholen können, können Sie eine Person mit der Abholung bevollmächtigen.  Bitte beachten Sie, dass wir hierbei neben der eigentlichen Abholvollmacht von Ihnen auch eine Erklärung benötigen, dass Sie den o.g. PIN-Brief erhalten haben. Ohne diese Erklärung ist die Aushändigung des neuen Personalausweises an den Bevollmächtigten nicht möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • bisheriger Personalausweis, Kinder-/Reisepass, andernfalls Geburtsurkunde
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
  • Bei Kindern unter 16 Jahren:
    Das Kind muss bei der Antragstellung persönlich anwesend sein.
    Einverständniserklärung beider Elternteile  und Kopie des Ausweises des abwesenden Sorgeberechtigten bzw. Sorgerechtsnachweis bei alleinerziehenden Elternteilen (Sorgerechtsbeschluss oder Negativbescheinigung)

Welche Gebühren fallen an?

unter 24 Jahre
22,80 € (6 Jahre Gültigkeit)
ab 24 Jahre
37,00 € (10 Jahre Gültigkeit)
vorläufiger Personalausweis
10,00 € (3 Monate Gültigkeit)
Aufschlag bei Nichtzuständigkeit 13,00 €


Die Gebühr ist bei Beantragung zu zahlen.
Die Zahlung mit EC-Karte ist möglich.
 

Formulare

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