Organisiert ist die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Unkel in fünf Feuerwehren/Löschzügen (Bruchhausen, Erpel, Orsberg, Rheinbreitbach und Unkel), einer Jugendfeuerwehr und einer Alters- und Ehrenabteilung. Neben den aktiven Diensten wird in den Feuerwehren eine intensive Jugendarbeit und Brandschutzerziehung betrieben.
Im Rahmen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe hält die Verbandsgemeinde Unkel folgende Fahrzeuge und Geräte vor:
zwei Hilfelöschfahrzeuge, ein Mittleres Löschfahrzeug, ein Tanklöschfahrzeug, drei Tragkraftspritzenfahrzeuge - Wasser, ein Tragkraftspritzenfahrzeug, zwei Mehrzweckfahrzeuge, drei Mannschaftstransportfahrzeuge, einen Einsatzleitwagen, einen Gerätewagen Gefahrgut (Kreisfahrzeug) und fünf Rettungsboote.
Weiterhin besteht eine zentrale Atemschutzwerkstatt, sowie eine Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ), die nach der Erstalarmierung durch die Leitstelle Montabaur bei jedem Einsatz besetzt wird.
Der Zuständigkeitsbereich der Gemeindefeuerwehr ist in
Ausrückbereiche unterteilt, um die Einsatzgrundzeit einzuhalten. Der
Ausrückbereich für die einzelnen Feuerwehren, ist räumlich mit den kommunalen
Grenzen
(Ortsgemeinde/Stadt) identisch. Jede Ortsgemeinde/Stadt ist nach der FwVO in
eine Risikoklasse entsprechend eingeteilt.
Alle Notrufe über die Rufnummer 112 aus der Verbandsgemeinde Unkel werden zur Leitstelle Montabaur weitergeleitet, die rund um die Uhr besetzt ist. Diese alarmiert die zuständige Feuerwehr vor Ort.
Aufgrund der Lage der Verbandsgemeinde Unkel zu Nordrhein-Westfalen wird eine intensive Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg gepflegt.
Ralf Wester
Wehrleiter
Weitere Informationen unter:
https://www.bks-portal.rlp.de/organisation/verbandsgemeinde-unkel
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / Ausweise und Dokumente / Ausweise / Personalausweis abholen
Leistungsbeschreibung
Der Personalausweis liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde und muss grundsätzlich persönlich abgeholt werden.
Die Abholung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel auch an der Bürger-Information erfolgen.
Teaser
Ihr Personalausweis liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der Sie ihn beantragt haben und muss grundsätzlich persönlich bzw. durch spezielle Abholvollmacht abgeholt werden.
Verfahrensablauf
Bevor der Personalausweis persönlich abgeholt werden kann, versendet die Bundesdruckerei ein Anschreiben mit einer sogenannten -Transport PIN und einem Sperrkennwort (PIN-Brief) an die Hausanschrift der Antragstellerin/des Antragstellers. Im Ausnahmefall kann der PIN-Brief an die zuständige Stelle gesandt werden. In der Regel kann der Personalausweis 5 Tage nach Erhalt des PIN-Briefes abgeholt werden.
Der Empfang des PIN-Briefes ist gegenüber der zuständigen Stelle mit Unterschrift zu bestätigen. Der PIN-Brief sollte auch nach der Abholung unbedingt aufbewahrt werden.
Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte Person beauftragt werden. Diese muss sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht mit einer Erklärungen zum Erhalt des PIN/PUK-Briefes der Bundesdruckerei vorlegen.
Achtung: Sollten Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben, können Sie nur persönlich den Personalausweis abholen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Personalausweisbehörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- bisheriger Personalausweis
- Bei Verlust: anderer Identitätsnachweis
- ggf. Vollmacht zur Abholung durch eine andere Person mit Erklärung, dass der PIN-Brief der Bundesdruckerei beim Antragsteller vorliegt. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Personalausweis kann 5 Tage, nach der Zustellung des PIN-Briefes durch die Bundesdruckerei, abgeholt werden.