

Organisiert ist die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Unkel in fünf Feuerwehren/Löschzügen (Bruchhausen, Erpel, Orsberg, Rheinbreitbach und Unkel), einer Jugendfeuerwehr und einer Alters- und Ehrenabteilung. Neben den aktiven Diensten wird in den Feuerwehren eine intensive Jugendarbeit und Brandschutzerziehung betrieben.
Im Rahmen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe hält die Verbandsgemeinde Unkel folgende Fahrzeuge und Geräte vor:
zwei Hilfelöschfahrzeuge, ein Mittleres Löschfahrzeug, ein Tanklöschfahrzeug, drei Tragkraftspritzenfahrzeuge - Wasser, ein Tragkraftspritzenfahrzeug, zwei Mehrzweckfahrzeuge, drei Mannschaftstransportfahrzeuge, einen Einsatzleitwagen, einen Gerätewagen Gefahrgut (Kreisfahrzeug) und fünf Rettungsboote.
Weiterhin besteht eine zentrale Atemschutzwerkstatt, sowie eine Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ), die nach der Erstalarmierung durch die Leitstelle Montabaur bei jedem Einsatz besetzt wird.
Der Zuständigkeitsbereich der Gemeindefeuerwehr ist in
Ausrückbereiche unterteilt, um die Einsatzgrundzeit einzuhalten. Der
Ausrückbereich für die einzelnen Feuerwehren, ist räumlich mit den kommunalen
Grenzen
(Ortsgemeinde/Stadt) identisch. Jede Ortsgemeinde/Stadt ist nach der FwVO in
eine Risikoklasse entsprechend eingeteilt.
Alle Notrufe über die Rufnummer 112 aus der Verbandsgemeinde Unkel werden zur Leitstelle Montabaur weitergeleitet, die rund um die Uhr besetzt ist. Diese alarmiert die zuständige Feuerwehr vor Ort.
Aufgrund der Lage der Verbandsgemeinde Unkel zu Nordrhein-Westfalen wird eine intensive Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg gepflegt.
Ralf Wester
Wehrleiter
Weitere Informationen unter:
https://www.bks-portal.rlp.de/organisation/verbandsgemeinde-unkel
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / Festsetzung eines gewerblichen Floh- und Trödelmarktes
Leistungsbeschreibung
Ein gewerblicher Floh- und Trödelmarkt ist eine Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbieterinnen und Anbietern gebrauchte Waren des alltäglichen, häuslichen Bedarfs anbieten, die sich üblicherweise im Haushalt ansammeln.
Verfahrensablauf
Ein Floh- und Trödelmarkt wird auf Antrag festgesetzt. Eine festgesetzte Veranstaltung genießt die sog. Marktprivilegien, d. h. Freistellung von bestimmten -zumeist gewerbe- und arbeitsrechtlichen - Beschränkungen.
Voraussetzungen
Floh- und Trödelmarkt:
- Vielzahl von gewerblichen Anbietern
- Gebrauchte Waren des täglichen Bedarfs
- Handverkauf
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit:
- Personalausweis oder Reisepass
- polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem für Sie zuständigen Finanzamt (Wohnsitz)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gewerbesteuerbehörde (Gemeinde)
Welche Gebühren fallen an?
Die Festsetzungsgebühr wird nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) festgesetzt. Die Kosten werden nach Sach- und Zeitaufwand berechnet.
Rechtsgrundlage
- Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)
- Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG)
- § 11 Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG)
Was sollte ich noch wissen?
Die Festsetzung eines Floh- und Trödelmarkt verpflichtet den Veranstalter zur Durchführung der Veranstaltung. (11 Abs. 2 LMAMG).
Bemerkungen
An Marktsonntagen können Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden (§ 12 Abs. 3 LMAMG). Verbandsfreie Gemeinden, Verbandsgemeinden und kreisfreie und große kreisangehörige Städte können durch Rechtsverordnung bis zu acht Marktsonntage im Jahr festlegen(§ 12 Abs. 2 LMAMG). Ob Marktsonntage stattfinden, liegt alleine in der Entscheidung der zuständigen Kommune. Der Antragsteller hat hierauf keinen Anspruch.