Feuerwehr vg_Unkel
Die Verbandsgemeinde Unkel, mit ca. 13.000 Einwohnern, verfügt für die Gefahrenabwehr über eine Freiwillige Feuerwehr mit ca. 135 Feuerwehrleuten. Alle Feuerwehrangehörige sind ehrenamtliche Mitglieder. 

Organisiert ist die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Unkel in fünf Feuerwehren/Löschzügen (Bruchhausen, Erpel, Orsberg, Rheinbreitbach und Unkel), einer Jugendfeuerwehr und einer Alters- und Ehrenabteilung. Neben den aktiven Diensten wird in den Feuerwehren eine intensive Jugendarbeit  und Brandschutzerziehung betrieben.  

Im Rahmen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe hält die Verbandsgemeinde Unkel folgende Fahrzeuge und Geräte vor: 

zwei Hilfelöschfahrzeuge, ein Mittleres Löschfahrzeug, ein Tanklöschfahrzeug, drei Tragkraftspritzenfahrzeuge - Wasser, ein Tragkraftspritzenfahrzeug, zwei Mehrzweckfahrzeuge, drei Mannschaftstransportfahrzeuge, einen Einsatzleitwagen, einen Gerätewagen Gefahrgut (Kreisfahrzeug) und fünf Rettungsboote.  

Weiterhin besteht eine zentrale Atemschutzwerkstatt, sowie eine Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ), die nach der Erstalarmierung durch die Leitstelle Montabaur bei jedem Einsatz besetzt wird. 

Der Zuständigkeitsbereich der Gemeindefeuerwehr ist in Ausrückbereiche unterteilt, um die Einsatzgrundzeit einzuhalten. Der Ausrückbereich für die einzelnen Feuerwehren, ist räumlich mit den kommunalen Grenzen
(Ortsgemeinde/Stadt) identisch. Jede Ortsgemeinde/Stadt ist nach der FwVO in eine Risikoklasse entsprechend eingeteilt. 

Alle Notrufe über die Rufnummer 112 aus der Verbandsgemeinde Unkel werden zur Leitstelle Montabaur weitergeleitet, die rund um die Uhr besetzt ist. Diese alarmiert die zuständige Feuerwehr vor Ort.

Aufgrund der Lage der Verbandsgemeinde Unkel zu Nordrhein-Westfalen wird eine intensive Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg gepflegt.

Ralf Wester
Wehrleiter


Weitere Informationen unter:

https://www.bks-portal.rlp.de/organisation/verbandsgemeinde-unkel

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/ Anzeige einer Graffiti-Schmiererei

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Graffitis sind z.B. Bilder, Schriftzüge oder Zeichen, die mit verschiedenen Techniken auf Oberflächen im privaten und öffentlichen Raum erstellt wurden. Die Graffitis werden zumeist unter einem Pseudonym und illegal gefertigt. Öffentliche Einrichtungen versuchen mit verschiedenen Maßnahmen die illegale Anbringung der Graffitis zu verhindern. Viele Gemeinden geben dazu sogar spezielle Flächen frei. Dabei reicht die gesetzliche Ahndung bis zum Besitzverbot entsprechender Werkzeuge.

Feststellungen von Graffiti-Schmierereien auf/an Feststellungen von Graffiti-Schmierereien auf/an öffentlichen oder privaten Flächen und Gebäuden im Zuständigkeitsbereich können der örtlich zuständigen Verwaltung, Amt für öffentliche Ordnung, gemeldet werden. Sofern öffentliche Flächen oder Gebäude betroffen sind, wird die Meldung intern an das jeweils zuständige Fachamt zur weiteren Bearbeitung übersandt und ggf. Anzeige bei der Polizei erstattet. Alle anderen Meldungen, die private Flächen bzw. Gebäude der öffentlichen Flächen bzw. Gebäude betreffen, die sich nicht im öffentlichem Eigentum befinden, werden an die zuständige Polizeiinspektion weitergeleitet.

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