

Organisiert ist die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Unkel in fünf Feuerwehren/Löschzügen (Bruchhausen, Erpel, Orsberg, Rheinbreitbach und Unkel), einer Jugendfeuerwehr und einer Alters- und Ehrenabteilung. Neben den aktiven Diensten wird in den Feuerwehren eine intensive Jugendarbeit und Brandschutzerziehung betrieben.
Im Rahmen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe hält die Verbandsgemeinde Unkel folgende Fahrzeuge und Geräte vor:
zwei Hilfelöschfahrzeuge, ein Mittleres Löschfahrzeug, ein Tanklöschfahrzeug, drei Tragkraftspritzenfahrzeuge - Wasser, ein Tragkraftspritzenfahrzeug, zwei Mehrzweckfahrzeuge, drei Mannschaftstransportfahrzeuge, einen Einsatzleitwagen, einen Gerätewagen Gefahrgut (Kreisfahrzeug) und fünf Rettungsboote.
Weiterhin besteht eine zentrale Atemschutzwerkstatt, sowie eine Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ), die nach der Erstalarmierung durch die Leitstelle Montabaur bei jedem Einsatz besetzt wird.
Der Zuständigkeitsbereich der Gemeindefeuerwehr ist in
Ausrückbereiche unterteilt, um die Einsatzgrundzeit einzuhalten. Der
Ausrückbereich für die einzelnen Feuerwehren, ist räumlich mit den kommunalen
Grenzen
(Ortsgemeinde/Stadt) identisch. Jede Ortsgemeinde/Stadt ist nach der FwVO in
eine Risikoklasse entsprechend eingeteilt.
Alle Notrufe über die Rufnummer 112 aus der Verbandsgemeinde Unkel werden zur Leitstelle Montabaur weitergeleitet, die rund um die Uhr besetzt ist. Diese alarmiert die zuständige Feuerwehr vor Ort.
Aufgrund der Lage der Verbandsgemeinde Unkel zu Nordrhein-Westfalen wird eine intensive Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg gepflegt.
Ralf Wester
Wehrleiter
Weitere Informationen unter:
https://www.bks-portal.rlp.de/organisation/verbandsgemeinde-unkel
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / Fahrerlaubnis: begleitetes Fahren mit 17
Leistungsbeschreibung
Nach der Fahrerlaubnisverordnung kann die Führerscheinausbildung in der Fahrschule mit 16 ½ Jahren begonnen werden. Mit 17 erfolgen die Prüfungen in Theorie und Praxis. Ziel ist es, Fahranfänger so viel praktische Erfahrungen wie möglich mit einem erfahrenen „Lotsen“ sammeln zu lassen, um in jeder Verkehrssituation angemessen reagieren zu können.
Voraussetzungen
für Bewerber:
- Mindestalter 17 Jahre
- ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Erste-Hilfe-Nachweis
- erfolgreicher Sehtest
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten
für Begleitpersonen:
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- Muss mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein
- zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls einfache Meldebescheinigung
- Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste-Hilfe-Nachweis
- Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
- Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17
- Antragsformular für jede Begleitperson
- Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde für den Antragsteller und für die Begleitperson nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
Gebührennummer 201
Gebühr: 5,10 €
Gebührennummer 202.8
Gebühr: 7,70 €
Gebührennummer 145
Gebühr: 3,30 €
Gebührennummer 126
Gebühr: 1,00 €
Gebührennummer 202.1
Gebühr: 34,50 €
Gebührennummer 202.9
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Antragstellung ist ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Zur Antragstellung der Fahrerlaubnis ab 17 muss der Antragsteller in der Fahrerlaubnisbehörde persönlich vorstellig werden. Eine Bevollmächtigung oder Erledigung allein durch den Erziehungsberechtigten ist nicht möglich. Die Fahrerlaubnisbehörde erteilt bei Erfüllung aller Voraussetzungen den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.