Feuerwehr vg_Unkel
Die Verbandsgemeinde Unkel, mit ca. 13.000 Einwohnern, verfügt für die Gefahrenabwehr über eine Freiwillige Feuerwehr mit ca. 135 Feuerwehrleuten. Alle Feuerwehrangehörige sind ehrenamtliche Mitglieder. 

Organisiert ist die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Unkel in fünf Feuerwehren/Löschzügen (Bruchhausen, Erpel, Orsberg, Rheinbreitbach und Unkel), einer Jugendfeuerwehr und einer Alters- und Ehrenabteilung. Neben den aktiven Diensten wird in den Feuerwehren eine intensive Jugendarbeit  und Brandschutzerziehung betrieben.  

Im Rahmen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe hält die Verbandsgemeinde Unkel folgende Fahrzeuge und Geräte vor: 

zwei Hilfelöschfahrzeuge, ein Mittleres Löschfahrzeug, ein Tanklöschfahrzeug, drei Tragkraftspritzenfahrzeuge - Wasser, ein Tragkraftspritzenfahrzeug, zwei Mehrzweckfahrzeuge, drei Mannschaftstransportfahrzeuge, einen Einsatzleitwagen, einen Gerätewagen Gefahrgut (Kreisfahrzeug) und fünf Rettungsboote.  

Weiterhin besteht eine zentrale Atemschutzwerkstatt, sowie eine Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ), die nach der Erstalarmierung durch die Leitstelle Montabaur bei jedem Einsatz besetzt wird. 

Der Zuständigkeitsbereich der Gemeindefeuerwehr ist in Ausrückbereiche unterteilt, um die Einsatzgrundzeit einzuhalten. Der Ausrückbereich für die einzelnen Feuerwehren, ist räumlich mit den kommunalen Grenzen
(Ortsgemeinde/Stadt) identisch. Jede Ortsgemeinde/Stadt ist nach der FwVO in eine Risikoklasse entsprechend eingeteilt. 

Alle Notrufe über die Rufnummer 112 aus der Verbandsgemeinde Unkel werden zur Leitstelle Montabaur weitergeleitet, die rund um die Uhr besetzt ist. Diese alarmiert die zuständige Feuerwehr vor Ort.

Aufgrund der Lage der Verbandsgemeinde Unkel zu Nordrhein-Westfalen wird eine intensive Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg gepflegt.

Ralf Wester
Wehrleiter


Weitere Informationen unter:

https://www.bks-portal.rlp.de/organisation/verbandsgemeinde-unkel

Ihre Ansprechpartnerin

/ Verkürzte Prüfung zur Steuerberaterin oder Steuerberater beantragen

Leistungsbeschreibung

Steuerberaterinnen und Steuerberater helfen Menschen bei ihren steuerlichen Angelegenheiten. Sie sorgen so dafür, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Finanzen führen und ihren steuerrechtlichen Pflichten nachkommen können.

Wenn Sie als Steuerberaterin oder Steuerberater arbeiten möchten, müssen Sie in der Regel eine Prüfung absolvieren, um Ihre Sachkunde nachzuweisen.

Prüfungsgebiete der Steuerberaterprüfung sind

  • steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht,
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag,
  • Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer,
  • Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts,
  • Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union,
  • Betriebswirtschaft und Rechnungswesen,
  • Volkswirtschaft,
  • Berufsrecht.

Es werden nicht zwangsläufig sämtliche Gebiete in der Prüfung abgefragt.

Unter bestimmten Umständen können Sie eine verkürzte Prüfung ablegen.

Dies gilt dann, wenn Sie

  • Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder
  • vereidigte Buchprüferin oder vereidigter Buchprüfer sind oder
  • die für diese Berufe notwendigen Prüfungen bestanden haben.

In diesen Fällen werden Sie in folgenden Bereichen nicht geprüft:

  • Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union,
  • Betriebswirtschaft und Rechnungswesen und
  • Volkswirtschaft.

Die Prüfung gliedert sich dann in

  • 2 statt gewöhnlicherweise 3 schriftliche Aufsichtsarbeiten, die 4 bis 6 Stunden lang sind und
  • eine mündlichen Prüfung, die je Prüfling nicht länger dauert als 90 Minuten.

Die Verkürzung der Prüfung beantragen Sie bei der Steuerberaterkammer, in deren Bezirk Sie beruflich überwiegend tätig sind oder tätig sein werden. Wenn Sie keine Tätigkeit ausüben, ist die Steuerberaterkammer im Bezirk Ihres Wohnsitzes zuständig.

Teaser

Wenn Sie die Steuerberaterprüfung ablegen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verkürzung der Prüfung beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über die Zulassungsvoraussetzungen zur Steuerberaterprüfung.
  • Sie sind tätig als
    • Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder als
    • vereidigte Buchprüferin beziehungsweise vereidigter Buchprüfer oder
    • haben die für diese Berufe notwendigen Prüfungen erfolgreich bestanden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer über
    • die Bestellung als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder  
    • die Bestellung als vereidigte Buchprüferin beziehungsweise als vereidigter Buchprüfer oder
    • ein Nachweis, dass die Prüfung als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer bestanden wurde
  • weitere erforderliche Unterlagen:
    • Antrag auf Zulassung mit Lebenslauf
    • Nachweise über berufliche Qualifikationen

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Überdenkungsverfahren, im Falle des Nichtbestehens der Prüfung
  • Klage vor dem Finanzgericht

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Kurztext

  • Prüfung als Steuerberater Verkürzung
  • (verkürzte) Prüfung zum Nachweis der Sachkunde notwendig für die Bestellung zur Steuerberaterin oder zum Steuerberater
  • Antrag für Zulassung zur verkürzten Prüfung notwendig
  • verkürzte Prüfung besteht aus 2 Teilen,
    • einem schriftlichen Teil mit 2 Aufsichtsarbeiten und
    • einer mündlichen Prüfung
  • Länge der Prüfungen:
    • schriftlich: 4 bis 6 Stunden je Aufsichtsarbeit
    • mündlich: maximal 90 Minuten je Prüfling
  • Verkürzung der Prüfung in folgenden Fällen möglich:
    • Tätigkeit als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder
    • als vereidigte Buchprüferin beziehungsweise vereidigte Buchprüfer oder
    • erfolgreich abgeschlossene Prüfung in diesen Berufsbereichen
  • bei Verkürzung keine Prüfung in folgenden Bereichen:
    • Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union
    • Betriebswirtschaft und Rechnungswesen und
    • Volkswirtschaft
  • zuständig: örtlich zuständige Steuerberaterkammer
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