Wirtschaftsförderung
Informationen zur Mittelstandsförderung, der Unternehmensgründungsinitiative und dem einheitlichen Ansprechpartner


Mittelstandsförderung im Landkreis Neuwied GmbH
Marktstraße 80, 56564 Neuwied
Telefon 02631 282-12
www.mfg-neuwied.de
E-Mail:

 




Mittelstandslotse
Der beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz angesiedelte Mittelstandslotse berät Unternehmen in sämtlichen Belangen der gewerblichen Wirtschaft, wie z. B. Finanzierung, Nachfolge, Umstrukturierung, Personalmanagement, Erweiterung und Existenzgründung.

Kontaktaufnahme: http://www.mwkel.rlp.de/Wirtschaft/Mittelstandslotse/


 

Unternehmensgründungsinitiative

Die unternehmerische Initiative und die Bereitschaft die Verantwortung und das Risiko auf sich zu nehmen, ein eigenes Unternehmen zu gründen oder zu übernehmen, sind für die Entwicklung der Wirtschaft und Gesellschaft sehr wichtig.

Informationen über Beratungs- und Fördermöglichkeiten bei Unternehmennsgründungen oder –übernahmen unter: www.mvkel.rlp.de

 

 

Der Einheitliche Ansprechpartner - unterstützt als Behördenlotse Unternehmen bei Formalitäten

 In Rheinland-Pfalz berät und unterstützt der Einheitliche Ansprechpartner alle Wirtschaftsunternehmen, auch den Ein-Personen-Betrieb.

Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners ist es, die Betriebe über die jeweiligen erforderlichen Behördengänge, die dazu erforderlichen Formulare und notwendigen Unterlagen zu informieren, die entsprechenden Verwaltungsverfahren zu koordinieren und die gewünschten Verwaltungsleistungen aus einer Hand anzubieten.

Der Einheitliche Ansprechpartner informiert bei Unternehmensgründungen oder –änderungen über die erforderlichen Behördengänge, die dazu notwendigen Formulare und Unterlagen.

Kontaktaufnahme: www.eap.rlp.de

 

Ihr Ansprechpartner

/ Elektronische Signatur

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Elektronische Unterschrift im Verwaltungsbereich




Das Internet wird für das tägliche Leben immer bedeutungsvoller. Zunehmend können Geschäftsprozesse über das Internet abgewickelt werden. Auch immer mehr Verwaltungsvorgänge werden online angeboten. Bei vielen Verwaltungsvorgängen ist jedoch eine Unterschrift erforderlich. Die Unterschrift kann durch eine elektronische Unterschrift ersetzt werden.




Die qualifizierte elektronische Signatur im elektronischen Geschäftsverkehr ist gleichwertig zur handschriftlichen Unterschrift im traditionellen Geschäftsverkehr.




Sie hat zwei entscheidende Vorteile: Einerseits werden die elektronischen Daten versiegelt, so dass ihre Unverfälschtheit gewährleistet ist. Andererseits kann die Signatur jederzeit überprüft werden.




Die Signatur wird mit Hilfe einer Chip-Karte (ähnlich einer EC-Karte) und einem Kartenlesegerät durch die mathematische Verknüpfung eines Textes mit einem persönlichen, geheimen Schlüssel erzeugt. Der Empfänger kann diese Signatur mit einem speziellen öffentlichen Signaturschlüssel prüfen.




Ausführliche Informationen zur qualifizierten elektronischen Signatur finden Sie auf der folgenden Internetseite:




Signaturinitiative Rheinland-Pfalz


Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Unkel

Rechtsverbindliche elektronische Nachrichten

Zugangsöffnung der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel für rechtsverbindliche elektronische Nachrichten (§ 3a Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVfG)

Rechtliche Rahmenbedingungen 1. Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation: Die Verbandsgemeindeverwaltung Unkel bietet mit der elektronischen kommunalen Poststelle (eKomP) die Möglichkeit zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung. Für Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht. Die Verbandsgemeindeverwaltung Unkel eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der auf diesen Seiten dargelegten Bedingungen.

2. Grundsätze der elektronischen Kommunikation: 2.1 Formfreie Vorgänge: Für Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist keine digitale Signatur nötig. Sie können weiterhin per E-Mail an alle auf dieser Seite oder den Briefköpfen genannten E-Mail-Adressen geschickt werden.

2.2 Formgebundene Vorgänge: Für Vorgänge, die zur Bearbeitung eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen bzw. die Rechtsfristen in Gang setzen, müssen die Mitteilungen und Anlagendokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 2 Signaturgesetz (SigG) versehen sein. Vorgänge dieser Art können Sie an die elektronische kommunale Poststelle (eKomP) der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel () rechtsverbindlich und sicher elektronisch schicken. Ausgenommen von dieser Verfahrensweise ist die elektronische Abgabe von Angeboten nach Vergabeverfahren. Da die Verbandsgemeindeverwaltung Unkel zunächst nur die Möglichkeit hat, signierte Dateien zu empfangen, wird der Bescheid bzw. die Rückmeldung der Behörde weiterhin per Briefpost erfolgen. Voraussetzung hierfür ist die Angabe einer vollständigen Absenderadresse in den übermittelten Dokumenten, die Verwendung eines Pseudonyms ist nichtzulässig.

An wen muss ich mich wenden?
  • Gemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung
  • Kreisverwaltung

Ihre Ansprechpartner

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