Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024 ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel auch barrierefrei möglich.

Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Europa- und die Kommunalwahl am 09.06.2024 haben wir in der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel ab 06.05.2024 ein Briefwahlbüro eingerichtet, welches barrierefrei zugänglich ist.

Über den Eingang Linzer Straße 4 (großer Sitzungssaal) können wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl beantragen.

Das Briefwahlbüro ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung

montags - freitags                  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zusätzlich dienstags               14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
zusätzlich donnerstags          14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

geöffnet.

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit die Briefwahl auch direkt vor Ort zu erledigen. Hierzu stehen Ihnen entsprechende Wahlkabinen und Wahlurnen zur Verfügung.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis Freitag,  7. Juni 2024,

mündlich          - durch Vorsprache beim Wahlamt bis Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr

schriftlich         - Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail unter

                             oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt.

                             bis Dienstag, 4. Juni 2024

online               - per Online-Antrag unter www.vgvunkel.de (bis Dienstag,  4. Juni 2024, 24.00 Uhr)

beantragt werden.

Ein Antrag per Telefon ist unzulässig.

Briefwahlunterlagen werden darüber hinaus an jede gewünschte Adresse, also auch ins Ausland verschickt. Wichtig ist jedoch, dass der Wahlbrief (mit Inhalt lt. Merkblatt) bis zum Wahlsonntag 09.06.2024 um 18.00 Uhr beim Wahlamt eingegangen ist. Daher sollte die Briefwahl umgehend nach Erhalt der Unterlagen durchgeführt und der Wahlbrief zum Wahlamt geschickt werden. Natürlich kann der Wahlbrief auch direkt im Wahlamt abgegeben werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Weitere Auskünfte erteilen wir Ihnen gerne auch telefonisch unter 02224/1806-28

Verbandsgemeindeverwaltung Unkel

-Wahlamt-

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