Wirtschaftsförderung
Informationen zur Mittelstandsförderung, der Unternehmensgründungsinitiative und dem einheitlichen Ansprechpartner


Mittelstandsförderung im Landkreis Neuwied GmbH
Marktstraße 80, 56564 Neuwied
Telefon 02631 282-12
www.mfg-neuwied.de
E-Mail:

 




Mittelstandslotse
Der beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz angesiedelte Mittelstandslotse berät Unternehmen in sämtlichen Belangen der gewerblichen Wirtschaft, wie z. B. Finanzierung, Nachfolge, Umstrukturierung, Personalmanagement, Erweiterung und Existenzgründung.

Kontaktaufnahme: http://www.mwkel.rlp.de/Wirtschaft/Mittelstandslotse/


 

Unternehmensgründungsinitiative

Die unternehmerische Initiative und die Bereitschaft die Verantwortung und das Risiko auf sich zu nehmen, ein eigenes Unternehmen zu gründen oder zu übernehmen, sind für die Entwicklung der Wirtschaft und Gesellschaft sehr wichtig.

Informationen über Beratungs- und Fördermöglichkeiten bei Unternehmennsgründungen oder –übernahmen unter: www.mvkel.rlp.de

 

 

Der Einheitliche Ansprechpartner - unterstützt als Behördenlotse Unternehmen bei Formalitäten

 In Rheinland-Pfalz berät und unterstützt der Einheitliche Ansprechpartner alle Wirtschaftsunternehmen, auch den Ein-Personen-Betrieb.

Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners ist es, die Betriebe über die jeweiligen erforderlichen Behördengänge, die dazu erforderlichen Formulare und notwendigen Unterlagen zu informieren, die entsprechenden Verwaltungsverfahren zu koordinieren und die gewünschten Verwaltungsleistungen aus einer Hand anzubieten.

Der Einheitliche Ansprechpartner informiert bei Unternehmensgründungen oder –änderungen über die erforderlichen Behördengänge, die dazu notwendigen Formulare und Unterlagen.

Kontaktaufnahme: www.eap.rlp.de

 

Ihr Ansprechpartner

/ Elektronische Kommunikation

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Virtuelle Poststelle




Die elektronische Kommunikation zwischen Unternehmen, Bürgern und Verwaltung ist gesetzl. im Signaturgesetz und bspw. dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) §3a geregelt.




Bei einfachen Formularen
und einfachen E-Mails kann die Kommunikation noch per mail erfolgen.




Sobald allerdings eine Unterschrift gefordert ist muss dies bereits unter
Einbeziehung von Signaturtechnologie (Signaturkarte und Software) erfolgen.








Zur sicheren elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung wird im Land Rheinland-Pfalz eine landesweite Lösung eingesetzt: Die virtuelle Poststelle

Unter www.rlp-Service.de bietet Ihnen das Fachverfahren "Virtuelle Poststelle" (VPS) die Möglichkeit, sicher, vertraulich und nachvollziehbar elektronische Post mit Stellen der öffentlichen Verwaltung in Rheinland-Pfalz auszutauschen. Die Virtuelle Poststelle trägt hierbei durch die Unterstützung von Verschlüsselungsmechanismen dafür Sorge, dass übermittelte Informationen nicht unbefugt eingesehen werden können. Sie erhalten ferner automatisiert eine Mitteilung, aus der Sie erkennen können, ob Ihre Nachricht versendet und an den Empfänger übermittelt wurde.
Voraussetzung für die Versendung von Nachrichten mittels der Virtuellen Poststelle ist, dass der von Ihnen gewünschte Kommunikationspartner im rlp-Service registriert ist. Sofern Sie auch selbst von Stellen der öffentlichen Verwaltung elektronisch Post erhalten wollen, bedarf es Ihrerseits einer Zugangseröffnung. Diese können und müssen Sie dann über ihr Benutzerprofil erklären.

Wenn Sie alles der Anwendung gerecht durchgeführt haben steht der bequemen elektronischen Kommunikation nichts mehr im Wege.

Vorausgesetzt die Behörde mit der Sie kommunizieren möchten nimmt an der elektronischen Kommunikation teil. Dies müssen Sie prüfen. Hinweise dazu finden Sie im jeweiligen Impressum.




Quelle: Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz





Signaturinitiative Rheinland-Pfalz

Zur Fachanwendung virtuelle Poststelle




Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Unkel
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