Europa- und Kommunalwahlen 2024

Informationen zur  Europawahl  und den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024


Bundestagswahl 2021

Ergebnisse, Informationen und Bekanntmachungen zur Bundestagswahl am 26.09.2021


Landtagswahl 2021

Hier finden Sie Ergebnisse,  Informationen und Bekanntmachungen zur Landtagswahl am 14.03.2021


Beirat für Migration und Integration in der VG Unkel 2020

Verbandsgemeinde Unkel richtet erstmals einen Beirat für Migration und Integration ein


Bürgermeisterwahl 24.11.2019

Bürgermeister Karsten Fehr wiedergewählt.

Karsten Fehr 2.694 Stimmen  (70,2 %)

Holger Zeise 1.146 Stimmen  (29,8 %)


Wahl des Beirates für Migration und Integration 2019

Informationen zur Wahl des Beirates für Migration und Integration am 27. Oktober 2019


Bürgerentscheid Bruchhausen 08.09.2019

Ergebnis Bürgerentscheid  08.09.19

Ja  198 Stimmen   - 39,6 %

Nein 302 Stimmen - 60,4 %



Europa- und Kommunalwahlenl 2019

Hier finden Sie alle Ergebnisse und Informationen der Europa- und Kommunalwahlen am 26.05.2019


Ortsbürgermeisterwahl 2018 Rheinbreitbach

Ergebnisse Wahl zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Rheinbreitbach am 27. Mai 2018

5 von 5 Stimmbezirken





Bundestagswahl 2017

Hier erhalten Sie Ergebnisse und Informationen rund um die Bundestagswahl 2017 und die Landratswahl im Kreis Neuwied


Landtagswahlen 2016

Übersicht der Wahlergebnisse des Landtagswahl 2016 für den Bereich der Verbandsgemeinde Unkel


Landtagswahlen 2011

Landtagswahl vom 27. März 2011

Wahlergebnisse für den Bereich der Verbandsgemeinde Unkel  


Europa- und Kommunalwahl 2014

Hier erhalten Sie alle Informationen und Wahlergebnisse der Europa- und Kommunalwahlen 2014.
Ergebnisse wurden am 25.05.2014 ab 18.00 Uhr veröffentlicht.


Bundestagswahl 2013

Wahlergebnisse der Bundestagswahl 2013 für die Verbandsgemeinde Unkel und die Ortsgemeinden Bruchhausen, Rheinbreitbach, Erpel und die Stadt Unkel.


VG-Bürgermeisterwahl 2011

Verbandgemeindebürgermeisterwahl 30. Oktober 2011

 Wahlergebnisse der Verbandsgemeinde Unkel


Bundestagswahl 2009

Wahlergebnisse der Bundestagswahl 2009 in der Verbandsgemeinde Unkel


Europa- und Kommunalwahl 2009

Wahlergebnisse der Europa- und Kommunalwahl 2009 in der Verbandsgemeinde Unkel

Ihr Ansprechpartner

/ Datenschutzbeauftragter

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Der behördliche Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, die öffentlichen Stellen bei der Ausführung des LDSG sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz zu unterstützen.
Seine vorrangige gesetzliche Aufgabe ist somit die Beratung. Kontrollaufgaben sind ihm nicht übertragen.


Der behördliche Datenschutzbeauftragte hat bei Verfahren der automatisierten Datenverarbeitung auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften hinzuwirken. Dies gilt nicht nur in Bezug auf die technisch-organisatorischen Anforderungen nach § 9 LDSG, sondern auch dann, wenn ein Verfahren die Bewertung einzelner Persönlichkeitsmerkmale zum Gegenstand hat. Denn Entscheidungen, die für die Betroffenen eine rechtliche Folge nach sich ziehen oder sie erheblich beeinträchtigen, dürfen nicht einem Computerprogramm überlassen werden (§ 5 Abs. 5 LDSG). Der behördliche Datenschutzbeauftragte hat deshalb zu prüfen, ob das betreffende Verfahren dem Verbot automatisierter Einzelentscheidungen Rechnung trägt.


Nach § 11 Abs. 5 Satz 2 LDSG können sich Betroffene (z.B. Hinweisgeber, Bedienstete der verantwortlichen Stelle, Personen, deren Daten verarbeitet werden) jederzeit an den behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden. Er ist dann verpflichtet, das Anliegen zu prüfen und das Ergebnis seiner Prüfung mitzuteilen. In Zweifelsfällen kann sich der behördliche Datenschutzbeauftragte an den Landesbeauftragten für Datenschutz wenden.


Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist zur Verschwiegenheit über die Identität des Betroffenen verpflichtet, soweit er durch diesen nicht hiervon befreit ist (§ 11 Abs. 2 LDSG). Die Verschwiegenheit des behördlichen Datenschutzbeauftragten ist durch technische und organisatorische Datenschutzmaßnahmen zu sichern. Hierzu gehört, dass an ihn in seiner Funktion als Datenschutzbeauftragter adressierte Postsendungen unmittelbar und ungeöffnet zugeleitet werden.

Die Behördenleitung kann nur verlangen, dass ihr der behördliche Datenschutzbeauftragte die nicht unter die Verschwiegenheitspflicht fallenden Vorgänge vorlegt. Die Pflicht nach § 11 Abs. 2 ist nur eine von mehreren Geheimhaltungspflichten, die dem behördlichen Datenschutzbeauftragten obliegen. Selbstverständlich hat er auch das Datengeheimnis nach § 8 LDSG und dienstrechtliche Verschwiegenheitspflichten zu beachten.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Landesdatenschutzgesetz

Zugeordnete Abteilungen

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