Europa- und Kommunalwahlen 2024

Informationen zur  Europawahl  und den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024


Bundestagswahl 2021

Ergebnisse, Informationen und Bekanntmachungen zur Bundestagswahl am 26.09.2021


Landtagswahl 2021

Hier finden Sie Ergebnisse,  Informationen und Bekanntmachungen zur Landtagswahl am 14.03.2021


Beirat für Migration und Integration in der VG Unkel 2020

Verbandsgemeinde Unkel richtet erstmals einen Beirat für Migration und Integration ein


Bürgermeisterwahl 24.11.2019

Bürgermeister Karsten Fehr wiedergewählt.

Karsten Fehr 2.694 Stimmen  (70,2 %)

Holger Zeise 1.146 Stimmen  (29,8 %)


Wahl des Beirates für Migration und Integration 2019

Informationen zur Wahl des Beirates für Migration und Integration am 27. Oktober 2019


Bürgerentscheid Bruchhausen 08.09.2019

Ergebnis Bürgerentscheid  08.09.19

Ja  198 Stimmen   - 39,6 %

Nein 302 Stimmen - 60,4 %



Europa- und Kommunalwahlenl 2019

Hier finden Sie alle Ergebnisse und Informationen der Europa- und Kommunalwahlen am 26.05.2019


Ortsbürgermeisterwahl 2018 Rheinbreitbach

Ergebnisse Wahl zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Rheinbreitbach am 27. Mai 2018

5 von 5 Stimmbezirken





Bundestagswahl 2017

Hier erhalten Sie Ergebnisse und Informationen rund um die Bundestagswahl 2017 und die Landratswahl im Kreis Neuwied


Landtagswahlen 2016

Übersicht der Wahlergebnisse des Landtagswahl 2016 für den Bereich der Verbandsgemeinde Unkel


Landtagswahlen 2011

Landtagswahl vom 27. März 2011

Wahlergebnisse für den Bereich der Verbandsgemeinde Unkel  


Europa- und Kommunalwahl 2014

Hier erhalten Sie alle Informationen und Wahlergebnisse der Europa- und Kommunalwahlen 2014.
Ergebnisse wurden am 25.05.2014 ab 18.00 Uhr veröffentlicht.


Bundestagswahl 2013

Wahlergebnisse der Bundestagswahl 2013 für die Verbandsgemeinde Unkel und die Ortsgemeinden Bruchhausen, Rheinbreitbach, Erpel und die Stadt Unkel.


VG-Bürgermeisterwahl 2011

Verbandgemeindebürgermeisterwahl 30. Oktober 2011

 Wahlergebnisse der Verbandsgemeinde Unkel


Bundestagswahl 2009

Wahlergebnisse der Bundestagswahl 2009 in der Verbandsgemeinde Unkel


Europa- und Kommunalwahl 2009

Wahlergebnisse der Europa- und Kommunalwahl 2009 in der Verbandsgemeinde Unkel

Ihr Ansprechpartner

/ Wahlen, Engagement und Beteiligung / Wahlen / zur Europawahl als Unionsbürgerin oder Unionsbürger ins Wählerverzeichnis eintragen lassen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Unionsbürgerin oder Unionsbürger in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen wollen, müssen Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies erfolgt entweder von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag auf Eintragung stellen.

Wenn Sie auf Antrag bei einer vorhergehenden Europawahl ins Wählerverzeichnis eingetragen worden und zwischenzeitlich nicht ins Ausland verzogen sind, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und brauchen keinen erneuten Antrag zu stellen.

In den übrigen Fällen müssen Sie die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen.

Teaser

Als in Deutschland lebende UnionsbürgerIn können Sie an der Europawahl teilnehmen, wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Verfahrensablauf

Sofern Sie als Unionsbürgerin oder Unionsbürger nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, müssen Sie einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nach Anlage 2A zur Europawahlordnung (EuWO) bei der zuständigen Gemeindebehörde stellen. 

Die Gemeindebehörde entscheidet über Ihren Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Gemeindebehörde.

Voraussetzungen

Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie

  • am Wahltag wahlberechtigt sind,
  • auf Ihren Antrag hin bei einer vorhergehenden Europawahl in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind,
  • zwischenzeitlich nicht ins Ausland verzogen sind.   

Sie werden auf Antrag hin in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie

  • am Wahltag wahlberechtigt sind und
  • form- und fristgemäß einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeindebehörde stellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern Sie nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, müssen Sie einen Antrag nach Anlage 2A zur Europawahlordnung stellen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl stellen.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Sie müssen den Antrag schriftlich stellen und persönlich und handschriftlich unterschreiben.  

Ihre Ansprechpartner

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