Landtagswahl 2021
Hier finden Sie Ergebnisse, Informationen und Bekanntmachungen zur Landtagswahl am 14.03.2021
Beirat für Migration und Integration in der VG Unkel 2020
Verbandsgemeinde Unkel richtet erstmals
einen Beirat für
Migration und Integration ein
Bürgermeisterwahl 24.11.2019
Bürgermeister Karsten Fehr wiedergewählt.
Karsten Fehr 2.694 Stimmen (70,2 %)
Holger Zeise 1.146 Stimmen (29,8 %)
Wahl des Beirates für Migration und Integration 2019
Informationen zur Wahl des Beirates für Migration und Integration am 27. Oktober 2019
Bürgerentscheid Bruchhausen 08.09.2019
Ergebnis Bürgerentscheid 08.09.19
Ja 198 Stimmen - 39,6 %
Nein 302 Stimmen - 60,4 %
Europa- und Kommunalwahlenl 2019
Hier finden Sie alle Ergebnisse und Informationen der Europa- und Kommunalwahlen am 26.05.2019
Ortsbürgermeisterwahl 2018 Rheinbreitbach
Ergebnisse Wahl zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Rheinbreitbach am 27. Mai 2018
5 von 5 Stimmbezirken
Bundestagswahl 2017
Hier erhalten Sie Ergebnisse und Informationen rund um die Bundestagswahl 2017 und die Landratswahl im Kreis Neuwied
Landtagswahlen 2016
Übersicht der Wahlergebnisse des Landtagswahl 2016 für den Bereich der Verbandsgemeinde Unkel
Landtagswahlen 2011
Landtagswahl vom 27. März 2011
Wahlergebnisse für den Bereich der Verbandsgemeinde Unkel
Europa- und Kommunalwahl 2014
Hier erhalten Sie alle Informationen und Wahlergebnisse der Europa- und Kommunalwahlen 2014.
Ergebnisse wurden am 25.05.2014 ab 18.00 Uhr veröffentlicht.
Bundestagswahl 2013
Wahlergebnisse der Bundestagswahl 2013 für die Verbandsgemeinde Unkel und die Ortsgemeinden Bruchhausen, Rheinbreitbach, Erpel und die Stadt Unkel.
VG-Bürgermeisterwahl 2011
Verbandgemeindebürgermeisterwahl 30. Oktober 2011
Wahlergebnisse der Verbandsgemeinde Unkel
Ihr Ansprechpartner
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Leistungsbeschreibung
Bei der Europawahl können Sie Ihre Stimme im Wahllokal Ihres Wahlbezirks abgeben.
Teaser
Wie Sie Ihre Stimme im Wahllokal abgeben können, erfahren Sie hier.
Verfahrensablauf
Sie geben Ihre Stimme im Wahllokal folgendermaßen ab:
- Sie betreten den Wahlraum und erhalten einen amtlichen Stimmzettel. Der Wahlvorstand kann anordnen, dass Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung vorzeigen müssen.
- Sie gehen in die Wahlkabine, kennzeichnen dort ihren Stimmzettel und falten ihn dort in der Weise, dass Ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
- Danach verlassen Sie die Wahlkabine und gehen zum Tisch des Wahlvorstandes. Auf Verlangen haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigung abzugeben und, insbesondere, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorlegen, sich über Ihre Person auszuweisen.
- Sobald die Schriftführerin oder der Schriftführer Ihren Namen im Wählerverzeichnis gefunden hat, Ihre Wahlberechtigung festgestellt ist und kein Anlass für Ihre Zurückweisung besteht, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne werfen.
- Die Schriftführerin oder der Schriftführer vermerkt Ihre Stimmabgabe im Wählerverzeichnis.
- Wenn Sie des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu werfen, können Sie eine andere Person, deren Hilfe Sie sich bei der Stimmabgabe bedienen, bestimmen. Diese Person hat sich auf die Erfüllung Ihrer Wünsch zu beschränken. Sie darf mit Ihnen gemeinsam die Wahlkabine aufsuchen, soweit dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Sie ist ferner zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung erlangt.
Voraussetzungen
Um bei der Europawahl wählen zu dürfen, müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweisdokument
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können am Wahltag von 08.00 bis 18.00 Uhr im Wahllokal Ihres Wahlbezirks wählen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Persönliches Erscheinen nötig: ja