Landtagswahl 2021
Hier finden Sie Ergebnisse, Informationen und Bekanntmachungen zur Landtagswahl am 14.03.2021
Beirat für Migration und Integration in der VG Unkel 2020
Verbandsgemeinde Unkel richtet erstmals
einen Beirat für
Migration und Integration ein
Bürgermeisterwahl 24.11.2019
Bürgermeister Karsten Fehr wiedergewählt.
Karsten Fehr 2.694 Stimmen (70,2 %)
Holger Zeise 1.146 Stimmen (29,8 %)
Wahl des Beirates für Migration und Integration 2019
Informationen zur Wahl des Beirates für Migration und Integration am 27. Oktober 2019
Bürgerentscheid Bruchhausen 08.09.2019
Ergebnis Bürgerentscheid 08.09.19
Ja 198 Stimmen - 39,6 %
Nein 302 Stimmen - 60,4 %
Europa- und Kommunalwahlenl 2019
Hier finden Sie alle Ergebnisse und Informationen der Europa- und Kommunalwahlen am 26.05.2019
Ortsbürgermeisterwahl 2018 Rheinbreitbach
Ergebnisse Wahl zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Rheinbreitbach am 27. Mai 2018
5 von 5 Stimmbezirken
Bundestagswahl 2017
Hier erhalten Sie Ergebnisse und Informationen rund um die Bundestagswahl 2017 und die Landratswahl im Kreis Neuwied
Landtagswahlen 2016
Übersicht der Wahlergebnisse des Landtagswahl 2016 für den Bereich der Verbandsgemeinde Unkel
Landtagswahlen 2011
Landtagswahl vom 27. März 2011
Wahlergebnisse für den Bereich der Verbandsgemeinde Unkel
Europa- und Kommunalwahl 2014
Hier erhalten Sie alle Informationen und Wahlergebnisse der Europa- und Kommunalwahlen 2014.
Ergebnisse wurden am 25.05.2014 ab 18.00 Uhr veröffentlicht.
Bundestagswahl 2013
Wahlergebnisse der Bundestagswahl 2013 für die Verbandsgemeinde Unkel und die Ortsgemeinden Bruchhausen, Rheinbreitbach, Erpel und die Stadt Unkel.
VG-Bürgermeisterwahl 2011
Verbandgemeindebürgermeisterwahl 30. Oktober 2011
Wahlergebnisse der Verbandsgemeinde Unkel
Ihr Ansprechpartner
⇑ / Wahlen, Engagement und Beteiligung / Wahlen / Wählerverzeichnis für die Europawahl berichtigen lassen
Leistungsbeschreibung
Wenn das Wählerverzeichnis zur Europawahl unrichtige Angaben enthält oder unvollständig ist, können Sie dies korrigieren lassen. Innerhalb der Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl ist eine Korrektur durch einen form- und fristgemäßen Einspruch bei der Gemeindebehörde möglich. Gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde kann binnen zwei Tagen nach Zustellung des Bescheids Beschwerde eingelegt werden.
Ist das Wählerverzeichnis offensichtlich unrichtig oder unvollständig, kann die Gemeindebehörde den Mangel auch von Amts wegen beheben.
Das Wählerverzeichnis ist spätestens am Tage vor der Wahl, jedoch nicht früher als am dritten Tage vor der Wahl, durch die Gemeindebehörde abzuschließen.
Teaser
Wer das Wählerverzeichnis zur Europawahl für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis Einspruch einlegen und den Fehler korrigieren lassen.
Verfahrensablauf
Das Wählerverzeichnis für die Europawahl können Sie folgendermaßen berichtigen lassen:
- Wenn Sie bei Einsicht in das Wählerverzeichnis feststellen, dass es unrichtig oder unvollständig ist, können Sie Einspruch bei der Gemeindebehörde einlegen, damit das Wählerverzeichnis korrigiert wird. Den Einspruch müssen Sie schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindebehörde spätestens bis zum Ende der Einspruchsfrist (16. Tag vor der Wahl) erheben.
- Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, haben Sie die erforderlichen Beweismittel beizubringen.
- Sofern das Wählerverzeichnis unrichtig oder unvollständig ist, korrigiert die Gemeindebehörde das Wählerverzeichnis. Im Falle der nachträglichen Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.
- Sofern das Wählerverzeichnis richtig und vollständig ist, ergeht ein ablehnender Bescheid.
- Die Gemeindebehörde hat ihre Entscheidung spätestens am 10. Tage vor der Wahl zuzustellen und auf den zulässigen Rechtsbehelf hinzuweisen.
Gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde kann binnen zwei Tagen nach Zustellung Beschwerde eingelegt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde.
Voraussetzungen
Sofern das Wählerverzeichnis fehlerhaft oder unvollständig ist, wird das Wählerverzeichnis korrigiert.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie benötigen beweiskräftige Unterlagen, die das Korrekturbedürfnis im Wählerverzeichnis belegen oder bei fehlendem Eintrag einen Nachweis der Wahlberechtigung.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Einspruch ist innerhalb der Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis (vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl) einzulegen.
Bearbeitungsdauer
etwa 1 Woche
Rechtsgrundlage
- § 22 Europawahlordnung (EuWO)
- § 21 Europawahlordnung (EuWO)
- § 4 Europawahlgesetzes (EuWG)
- § 17 Absatz 2 Bundeswahlgesetz (BWahlG)
Anträge / Formulare
Keine, sondern Einspruch gegen das Wählerverzeichnis.