Wie in vielen Städten und Gemeinden am Rhein besteht bei einer Hochwasserlage
auch in der Verbandsgemeinde Unkel die Gefahr von Überschwemmungen.
Für die Bewohner/innen hochwassergefährdeter Gebiete
stellt die Verbandsgemeindeverwaltung ein Merkblatt zum Download bereit. [Download Merkblatt Hochwasser]
Informationen zu den Pegelständen des Rheins finden Sie hier:
Hochwassermeldedienst Rheinland-Pfalz
Elektronisches Wasserstraßen-Informationssystem (ELWIS) Pegel Andernach
Gewässerkundliches Informationssystem (PegelOnline)
Informationen des Deutschen Feuerwehr-Verbandes "Feuerwehr rät zur Vorsicht und Vorsorge"
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / Spielautomaten, Spielgeräte
Leistungsbeschreibung
Die Aufstellung von Geldspielgeräten und -automaten mit Gewinnmöglichkeit bedarf der Erlaubnis (§ 33c Abs.1 GewO) .
Es ist sicherzustellen, dass keine Kinder oder Jugendliche in unberechtigter Weise Gewinnspiele (mit Gewinnmöglichkeit) durchführen. Hierzu muss der Automat durch den Gastwirt oder eine von ihm beauftragte Person von der Schanktheke aus eingesehen werden können. (Aufstellplatzbestätigung bzw. Geeignetheitsbestätigung)
Voraussetzungen
- persönliche Zuverlässigkeit (es dürfen keine Untersagungsgründe nach der GewO vorliegen)
- Aufstellplatzbestätigung: Aufstellort muß ständig vom Gaststättenpersonal gut einsehbar sein
Die Aufstellung nur in Gaststätten und Spielhallen möglich.
- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
- Antrag mit Angaben zum Antragsteller (einschl. Personalien) und ggf. zum Aufstellort
- Automatenaufstellererlaubnis (§33c Abs. 1 GewO)
- weitere Antragsunterlagen
- Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
- Aufstellplatzbestätigung (§33c Abs. 3 GewO)
Rechtsgrundlage
Gewerbeordnung