Hochwasserlage in der VG Unkel
Hochwasserlage in der Verbandsgemeinde Unkel


Wie in vielen Städten und Gemeinden am Rhein besteht bei einer Hochwasserlage auch in der Verbandsgemeinde Unkel die Gefahr von Überschwemmungen.

Für die Bewohner/innen hochwassergefährdeter Gebiete stellt die Verbandsgemeindeverwaltung ein Merkblatt zum Download bereit.  [Download Merkblatt Hochwasser]

Informationen zu den Pegelständen des Rheins finden Sie hier:

Hochwassermeldedienst Rheinland-Pfalz

Elektronisches Wasserstraßen-Informationssystem (ELWIS) Pegel Andernach

Gewässerkundliches Informationssystem (PegelOnline)

Informationen des Deutschen Feuerwehr-Verbandes "Feuerwehr rät zur Vorsicht und Vorsorge"

Ihre Ansprechpartnerin

/ Parkerleichterung für Behinderte

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Sofern Sie schwerbehindert sind und in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkmal aG oder Bl (außergewöhnliche Gehbinderung / Blindheit) enthalten ist, können Sie bei der zuständigem Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen (formlos), mit der Sie beim Parken und Halten folgende Erleichterungen in Anspruch nehmen können:

  • Parken im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Stunden (die Ankunftszeit muss auf einer Parkscheibe angezeigt werden)
  • Parken im Zonenhalteverbot über die zugelassene Parkdauer hinaus
  • Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei und zeitlich unbegrenzt
  • Parken auf Anwohnerparkplätzen bis zu drei Stunden
  • Parken in Fußgängerzonen während der Ladezeiten

Sofern bei Ihnen die beiden v.g. Merkmale nicht bescheinigt sind, kann Ihnen evtl. dennoch Parkerleichterungen gewährt werden, sofern Sie nach § 46 Abs. 2 Satz 1 der StVO zu der "besonderen Gruppe Schwerbehinderter" gehören.

 

Anträge / Formulare
  • Schwerbehindertenausweis
  • Personalausweis/Reisepass
Bemerkungen

Bei einem Antrag auf Parkerleichterung für die "besondere Gruppe Schwerbehinderter" wird die Straßenverkehrsbehörde eine Stellungnahme des Sozialamtes/der Sozialabteilung anfordern.

Welche Gebühren fallen an?

Welche Gebühren fallen an?

Gebührenfrei

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

§46 Absatz 2 Satz 1 der
Straßenverkehrsordnung

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