Hochwasserlage in der VG Unkel
Hochwasserlage in der Verbandsgemeinde Unkel


Wie in vielen Städten und Gemeinden am Rhein besteht bei einer Hochwasserlage auch in der Verbandsgemeinde Unkel die Gefahr von Überschwemmungen.

Für die Bewohner/innen hochwassergefährdeter Gebiete stellt die Verbandsgemeindeverwaltung ein Merkblatt zum Download bereit.  [Download Merkblatt Hochwasser]

Informationen zu den Pegelständen des Rheins finden Sie hier:

Hochwassermeldedienst Rheinland-Pfalz

Elektronisches Wasserstraßen-Informationssystem (ELWIS) Pegel Andernach

Gewässerkundliches Informationssystem (PegelOnline)

Informationen des Deutschen Feuerwehr-Verbandes "Feuerwehr rät zur Vorsicht und Vorsorge"

Ihre Ansprechpartnerin

/ Hobby und Freizeit / Tierhaltung / Kampfhund halten: Sachkunde nachweisen

Leistungsbeschreibung

In Rheinland-Pfalz ist Ihnen das Halten eines Kampfhundes nur mit der erforderlichen Sachkunde erlaubt. Diese muss mittels einer Prüfung nachgewiesen werden.

Diese Prüfung soll feststellen, ob Sie die Kenntnisse und Fähigkeiten zum Umgang mit Ihrem Kampfhund besitzen.

Teaser

Sie möchten sich einen Kampfhund halten? Dann müssen Sie eine Prüfung ablegen, um Ihre Sachkundekenntnisse nachzuweisen.

Verfahrensablauf

  • Sie melden sich bei der zuständigen Stelle zur Prüfung an.
  • Sie absolvieren einen theoretischen und einen praktischen Prüfungsteil.
  • Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, dann erhalten Sie den benötigen Sachkundenachweis.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz.

Voraussetzungen

Der Sachkundenachweis ist nur in Verbindung mit dem Hund gültig, mit dem Sie die Prüfung erbracht haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Identitätsnachweis mittels Personalausweises oder Reisepass
  • Sie müssen die Identität Ihres Hundes nachweisen (beispielsweise mittels Microships)

Zudem sind mitzubringen:

  • Maulkorb,
  • Geeignetes Ketten-, Leder oder Kunststoffhalsband,
  • Führleine

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Ihre Ansprechpartner

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