Wie in vielen Städten und Gemeinden am Rhein besteht bei einer Hochwasserlage
auch in der Verbandsgemeinde Unkel die Gefahr von Überschwemmungen.
Für die Bewohner/innen hochwassergefährdeter Gebiete
stellt die Verbandsgemeindeverwaltung ein Merkblatt zum Download bereit. [Download Merkblatt Hochwasser]
Informationen zu den Pegelständen des Rheins finden Sie hier:
Hochwassermeldedienst Rheinland-Pfalz
Elektronisches Wasserstraßen-Informationssystem (ELWIS) Pegel Andernach
Gewässerkundliches Informationssystem (PegelOnline)
Informationen des Deutschen Feuerwehr-Verbandes "Feuerwehr rät zur Vorsicht und Vorsorge"
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / Hobby und Freizeit / Tierhaltung / Kampfhund: Änderung von Halterdaten melden
Leistungsbeschreibung
Im Falle eines Umzuges sind Sie dazu verpflichtet, den Hund bei der zuständigen Behörde Ihres neuen Wohnortes zu melden.
Sollte sich der Besitzer des Hundes ändern, dann müssen Sie dessen Name sowie Anschrift der zuständigen Behörde melden.
Teaser
Wenn Ihr Kampfhund den Besitzer wechselt oder Sie umziehen möchten, dann müssen Sie diese Änderungen der entsprechenden Stelle melden.
Zuständige Stelle
Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde
Voraussetzungen
Ihnen muss eine Haltungserlaubnis vorliegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Halten Sie Ihre bisherige Halterdaten, sowie die Haltungserlaubnis bereit
- Bei Umzug: Ihre neue Anschrift bereithalten
- Bei Halterwechsel: Sie benötigen den Namen und die Anschrift des neuen Halters
Welche Fristen muss ich beachten?
Neue Halterdaten sind unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden.