Hochwasserlage in der VG Unkel
Hochwasserlage in der Verbandsgemeinde Unkel


Wie in vielen Städten und Gemeinden am Rhein besteht bei einer Hochwasserlage auch in der Verbandsgemeinde Unkel die Gefahr von Überschwemmungen.

Für die Bewohner/innen hochwassergefährdeter Gebiete stellt die Verbandsgemeindeverwaltung ein Merkblatt zum Download bereit.  [Download Merkblatt Hochwasser]

Informationen zu den Pegelständen des Rheins finden Sie hier:

Hochwassermeldedienst Rheinland-Pfalz

Elektronisches Wasserstraßen-Informationssystem (ELWIS) Pegel Andernach

Gewässerkundliches Informationssystem (PegelOnline)

Informationen des Deutschen Feuerwehr-Verbandes "Feuerwehr rät zur Vorsicht und Vorsorge"

Ihre Ansprechpartnerin

/ Kommunaler Vollzugsdienst

Leistungsbeschreibung

Der kommunale Vollzugsdienst ist für die Gefahrenabwehr und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig. Im Fokus steht die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wie:

  • Ruhestörungen,
  • Belästigungen der Allgemeinheit,
  • Verfolgung der Einhaltung von kommunalen Satzungen und Verordnungen wie beispeilsweise
    • Feld -/Wegesatzung,
    • Straßenreinigungssatzung,
    • Gefahrenabwehrverordnung

Diese Aufgaben können kommunale Vollzugsbeamte unter Umständen auch mit Gewalt gegen Personen durchzusetzen.

In kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz ist der kommunale Vollzugsdienst i.d.R. für die Verbringung von psychisch Kranken zuständig und übernimmt hierbei die Einlieferung dieser in entsprechende Einrichtungen. In allen anderen Kommunen ist die hierfür zuständige Behörde die jeweilige Kreisverwaltung. In größeren Städten und Kommunen besteht eine Trennung zwischen kommunalem Vollzugsdienst und der Verkehrsüberwachung. In kleineren Kommunen sind die kommunalen Vollzugsbeamten oft auch gleichzeitig Hilfspolizeibeamte und somit für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs zuständig.

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