Hochwasserlage in der VG Unkel
Hochwasserlage in der Verbandsgemeinde Unkel


Wie in vielen Städten und Gemeinden am Rhein besteht bei einer Hochwasserlage auch in der Verbandsgemeinde Unkel die Gefahr von Überschwemmungen.

Für die Bewohner/innen hochwassergefährdeter Gebiete stellt die Verbandsgemeindeverwaltung ein Merkblatt zum Download bereit.  [Download Merkblatt Hochwasser]

Informationen zu den Pegelständen des Rheins finden Sie hier:

Hochwassermeldedienst Rheinland-Pfalz

Elektronisches Wasserstraßen-Informationssystem (ELWIS) Pegel Andernach

Gewässerkundliches Informationssystem (PegelOnline)

Informationen des Deutschen Feuerwehr-Verbandes "Feuerwehr rät zur Vorsicht und Vorsorge"

Ihre Ansprechpartnerin

/ Akteneinsicht im Bußgeldverfahren beantragen

Leistungsbeschreibung

In der Bußgeldstelle können Sie kostenlos und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Akteneinsicht in Ihre Vorgangsakte nehmen. Die Akteneinsicht müssen Sie beantragen und ist frist- und formlos bei der Akten führenden Behörde möglich.

Teaser

Wenn Sie Einsicht in Ihre Akte haben möchten? Dann müssen Sie die Akteneinsicht beantragen

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Bußgeldstelle.

Voraussetzungen

  • Akteneinsicht wird nur der/dem Betroffenen selbst oder dem Bevollmächtigten gewährt.
  • Es darf der Einsicht kein schutzwürdiges Interesse Dritter entgegen stehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Identitätsnachweis wie Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
  • Akteneinsicht durch einen Dritten ist wird die unterschriebene Vollmacht der/des Betroffenen notwendig.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Akteneinsicht fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten. Eine Einsicht ist auf Antrag jederzeit möglich.

Rechtsgrundlage

Online-Verfahren

Ihre Ansprechpartner

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