Wald
Die Waldfläche in der Verbandsgemeinde Unkel beträgt insgesamt 14,43 km² (Gesamtfläche 26,53 km²)

Die Waldfläche in der Verbandsgemeinde Unkel beträgt insgesamt 14,43 km² (Gesamtfläche 26,53 km²).
Davon entfalle auf die

Stadt Unkel
4,46 km² (Gesamtfläche 8,16 km²)
Ortsgemeinde Bruchhausen
0,72 km² (Gesamtfläche 2,58 km²)
Ortsgemeinde Rheinbreitbach
3,72 km² (Gesamtfläche 6,58 km²)
Ortsgemeinde Erpel
5,53 km² (Gesamtfläche 9,21 km²)


Als Erholungs- und Freizeitraum ist der Wald für unsere Gesellschaft von hohem Nutzen.
Die Stadt Unkel sowie die Orstgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach bilden mit den Kommunen der Verbandsgemeinde Linz am Rhein den


Zweckverband Linz-Unkel zur Waldbewirtschaftung

Aufgabe dieses Verbandes ist es die gemeinsame Bewirtschaftung der Forstbetriebe der Verbandsmitglieder zu fördern. Auf diesem Weg soll die Zukunftsfähigkeit der Forstbetriebe verbessert und die Wahrnemung forstpolitischer Belange gestärkt werden. Ziel ist es standortgerechte, vitale und an den Klimawandel anpassungsfähige Wälder mit überwiegend heimischen Baumarten durch eine nachhaltige Bewirtschaftung zu erhalten und weiter zu entwickeln. Nachhaltigkeit bedeutet, dass alle Erzeugnisse und Leistungen des Waldes wie zum Beispiel Holz jetzt und zukünftig von unseren Kindern in gleicher Menge und Qualität genutzt werden können und sie sich ebenfalls tagtäglich an der Schönheit des Waldes erfreuen.

Zuständiges Forstamt:

Forstamt Dierdorf
Hanalle 5
56269 Dierdorf
Telefon
02689 97269-0 
Fax
02689 97269-29
E-Mail
Internet www.wald-rlp.de/index-php?id=6958


weitere Informationen:

Ihr Ansprechpartner

/ Hobby und Freizeit / Tierhaltung / Kampfhund halten: Sachkunde nachweisen

Leistungsbeschreibung

In Rheinland-Pfalz ist Ihnen das Halten eines Kampfhundes nur mit der erforderlichen Sachkunde erlaubt. Diese muss mittels einer Prüfung nachgewiesen werden.

Diese Prüfung soll feststellen, ob Sie die Kenntnisse und Fähigkeiten zum Umgang mit Ihrem Kampfhund besitzen.

Teaser

Sie möchten sich einen Kampfhund halten? Dann müssen Sie eine Prüfung ablegen, um Ihre Sachkundekenntnisse nachzuweisen.

Verfahrensablauf

  • Sie melden sich bei der zuständigen Stelle zur Prüfung an.
  • Sie absolvieren einen theoretischen und einen praktischen Prüfungsteil.
  • Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, dann erhalten Sie den benötigen Sachkundenachweis.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz.

Voraussetzungen

Der Sachkundenachweis ist nur in Verbindung mit dem Hund gültig, mit dem Sie die Prüfung erbracht haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Identitätsnachweis mittels Personalausweises oder Reisepass
  • Sie müssen die Identität Ihres Hundes nachweisen (beispielsweise mittels Microships)

Zudem sind mitzubringen:

  • Maulkorb,
  • Geeignetes Ketten-, Leder oder Kunststoffhalsband,
  • Führleine

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Ihre Ansprechpartner

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