Ehrenamtskarte

Die neue Ehrenamtskarte ist ein modernes und attraktives Instrument zur Würdigung des bürgerschaftlichen Engagements von Bürgerinnen und Bürgern.

Bisher wurden 45 Ehrenamtskarten
in der Verbandsgemeinde Unkel ausgehändigt

Die Ehrenamtskarte ist eine Weiterentwicklung und Gestaltung einer Kultur der Anerkennung. Landesweit können mit der Ehrenamtskarte alle Vergünstigungen, die die beteiligten Kommunen und das Land Rheinland-Pfalz bereitstellen, genutzt werden.

Die sogenannte Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Dankes, der Anerkennung und der Wertschätzung für besonders intensives ehrenamtliches und freiwilliges Engagement für die Gesellschaft. Sie ist eine Verbindung von Anerkennung und Wertschätzung mit geldwerten Vergünstigungen.

Es gibt verschiedene Arten von Vergünstigungen wie ermäßigte Eintrittspreise in z.B. Museen, Bäder oder Theatern, Ermäßigung auf Waren und Dienstleistungen und Einladungen zu besonderen Veranstaltungen.
In der Verbandsgemeinde Unkel werden zwei Vergünstigungen bereit gestellt. Der Eintrittspreis des Willy-Brandt-Forums ist für Ehrenamtskartenbesitzer billiger und Sie werden zu einem Ehrenamtsfrühstück mit Fair-Trade-Produkten eingeladen.

Voraussetzungen für eine Ehrenamtskarte sind:

  • mindestens 16 Jahre alt
  • ehrenamtliche Engagement durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr
  • keine pauschale finanzielle Entschädigung dafür. Erstattung tatsächlich angefallener Kosten für Telefon, Büromaterial, Fahrten usw. zählen nicht zu den pauschalen Entschädigungen

Um eine Ehrenamtskarte beantragen zu können müssen Sie als erstes den Antragsvorduck ausfüllen. Diesen Antragsvordruck finden Sie auf der Homepage der Verbandsgemeinde oder in der Zentrale im Rathaus.
Als zweites muss die ehrenamtliche Tätigkeit sowie der zeitliche Umfang durch den Verein oder die Organisation bestätigt werden. Bei freien Initiativen ohne entsprechende Gremien muss die Bestätigung durch die Kommunen oder andere Personen stattfinden. Der letzte Schritt ist die Übersendung des Antrags an die Verbandsgemeindeverwaltung. Bei der Verarbeitung werden die Datenschutzrechtlichen Bestimmungen selbstverständlich eingehalten.
In der Regel soll die Ehrenamtskarte in der Kommune beantragt werden, in der der überwiegende Teil des ehrenamtlichen Engagements erbracht wird. Die Leitidee ist, dass die Karte generell eine Würdigung zum Wohle der Gemeinschaft ist - unabhängig vom Wohnort oder Ort des Engagements.

Alle Formen von freiwilligen, nicht auf materiellen Gewinn ausgerichteten gemeinwohlorientierten und im öffentlichen Raum angesiedelten Tätigkeiten werden als ehrenamtliche Tätigkeiten berücksichtigt.
Es gibt aber auch einen Ausschluss der Berücksichtigungen ehrenamtlicher Tätigkeiten. Dieser kommt vor wenn die Tätigkeit bei bloßer Mitgliedschaft in einem Verein oder einer Organisation und bei Bereitschaftszeiten stattfindet.

Die Träger der ehrenamtlichen Tätigkeiten sind Vereine, Verbände, Kirchen, Stiftungen, Initiativen, Freiwilligendienste, Selbsthilfegruppen u.a. Die ehrenamtlichen Tätigkeiten können auch bei unterschiedlichen Trägern oder verteilt auf einzelne intensive Einsätze mit insgesamt 250 Stunden pro Jahr geleistet werden. Für jeden Träger ist ein eigenes Antragsformular auszufüllen.

Die Gültigkeitsdauer beträgt 2 Jahre. Danach kann die Ehrenamtskarte erneut beantragt werden.

Weitere Informationen und die Antragsformulare finden Sie unter
http://www.wir-tun-was.de/Ehrenamtskarte.642.0.html

Ehrenamtsfrühstück 2016

Bürgermeister Karsten Fehr händigt weitere Ehrenamtskarten aus und würdigt das sehr große ehrenamtliche Engagement in der Verbandsgemeinde Unkel


Bürgermeister Karsten Fehr würdigt ehrenamtliches Engagement

Aushändigung von vier Ehrenamtskarten im Christinenstift Unkel


Bürgermeister Karsten Fehr überreicht die ersten Ehrenamtskarten


Bürgermeister Karsten Fehr würdigte bei der Übergabe das besondere Engagement der ehrenamtlich Tätigen in der Verbandsgemeinde Unkel.


Startschuss für landesweite Ehrenamtskarte

Als zehnte Kommune hat die Verbandsgemeinde Unkel die landesweite Ehrenamtskarte eingeführt

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Leistungsbeschreibung

In einem Amtsblatt finden Sie amtliche Veröffentlichungen von Behörden über öffentliche Entscheidungen. Dazu gehören z.B. Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und sonstige Bekanntmachungen. Teilweise enthalten Amtsblätter auch redaktionelle Texte oder Werbeanzeigen.

Amtsblätter können Sie immer in Papierform und häufig auch digital, meist als Download oder als Email, lesen. Bei Bedarf können Sie sich die gewünschten Amtsblätter zusenden lassen.

Teaser

Wenn Sie sich über öffentliche Bekanntmachungen von Behörden informieren wollen, finden Sie diese in einem Amtsblatt. Dieses können Sie sich zusenden lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Je nach gewünschtem Amtsblatt wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Kommune beziehungsweise die Staatskanzlei, das Ministerium der Justiz oder das Ministerium für Bildung.

Voraussetzungen

Für einige Amtsblätter muss ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen werden. Im Übrigen sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Regel sind keine Unterlagen vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?

  • Digitale Versionen sind für Sie meist frei zugänglich und kostenfrei verfügbar, vereinzelt fallen jedoch Kosten an. Die Zusendung der Papierform ist teilweise kostenpflichtig.
  • Kostenart:
    • Fix: Jahresabonnement für alle 3 Blätter (Gesetz- und Verordnungsblat, Ministerialblatt, Staatsanzeiger)
    • Anmerkung: Online-Archiv ist nur mit dem Jahresabonnement kostenfrei einsehbar.

Gebühr: 32,00 €
Vorkasse: Nein
Gesetz- und Verordnungsblatt

Gebühr: 55,00 €
Vorkasse: Nein
Ministerialblatt

Gebühr: 25,00 €
Vorkasse: Nein
Staatsanzeiger

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zu kommunalen Amtsblättern finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Kommune.

Stellenausschreibungen, die im Staatsanzeiger veröffentlicht werden, sind zusätzlich online für jeden User kostenfrei einsehbar unter

Bemerkungen

  • Gesetz- und Verordnungsblatt und Ministerialblat erscheinen nach Bedarf
  • Staatsanzeiger erscheint montags

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