Die Region Rhein-Wied, das sind die Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz am Rhein, Unkel und Waldbreitbach, die bereits Ende Juli 2014 ihr Interesse beim Land Rheinland-Pfalz bekundet haben, um EU-Mittel aus der anstehenden Förderperiode 2023 - 2029 in die Region zu holen.

Ihr Ansprechpartner

/ Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

Leistungsbeschreibung

Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.

Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.

Voraussetzungen

Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Welche Gebühren fallen an?

Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.

Rechtsgrundlage

Zugeordnete Abteilungen

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