Die
amtlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Unkel, der Stadt Unkel, der
Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach werden in der Heimzeitzeitung „Blick Aktuell
Unkel“ veröffentlicht. Allen Haushalten der Verbandsgemeinde Unkel wird ein
Exemplar kostenlos zur Verfügung gestellt.
E-paper "Blick Aktuell Unkel"
Auszug aus der Hauptsatzung der VG Unkel
§1
Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde erfolgen in einer Zeitung. Der Verbandsgemeinderat entscheidet durch Beschluss, in welcher Zeitung die Bekanntmachungen erfolgen. Der Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen. Die zusätzliche Veröffentlichung der Bekanntmachungen im Internet dient Informationszwecken und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.
(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung im Rathaus der Verbandsgemeinde zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann.
(3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend.
(4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Absatz 4 DVO zu § 27 GemO des Verbandsgemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln, am Rathaus der Verbandsgemeinde Unkel, Linzer Str. 4, und an den Bekanntmachungstafeln der Stadt und der Ortsgemeinden (siehe Anlage) bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß Absatz 1 nicht mehr möglich ist.
(5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln gemäß Absatz 4.
Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist.
(6) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist.
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / FB 4 / Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste / Frau Katrin Pfeiffer
Kontakt
Besucheradresse
Gebäude: RathausRaum-Nr.: 1.01
Stockwerk: Erdgeschoß
Linzer Straße 4
53572 Unkel
Aufgaben
- stellv. Fachbereichsleitung
- Gewerbeangelegenheiten
- Brandschutz
Positionsbezeichnung
Zugeordnete Abteilungen
Zuständige Leistungen
- Antrag auf besonders sachkundige Versteigerer Öffentliche Bestellung und Vereidigung
- Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
- Anzeige des Betriebs einer Straußwirtschaft
- Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
- Aufstellen von Geldspielgeräten
- Ausnahmen von Verboten im Reisegewerbe beantragen
- Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Brandschutz
- Checkliste Lebenslage Unternehmensgründung
- Einfache oder erweiterte Gewerberegisterauskunft beantragen
- Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler beantragen
- Erlaubnis als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler beantragen
- Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater beantragen
- Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter beantragen
- Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen
- Gaststätte: Weiterführung des Gewerbes
- Gaststättenbetrieb Erteilung einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis
- Gaststättenerlaubnis
- Gaststättengewerbe Anzeige dauerhaft
- Gaststättengewerbe Anzeige vorübergehend
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Gefährliche Hunde
- Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
- Hochwasser/ Hochwasserschutz
- Hundeangriff Meldung
- Kampfhund halten: Sachkunde nachweisen
- Kampfhund: Änderung von Halterdaten melden
- Ladenöffnungszeiten einhalten
- Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Pfandverwertungsfrist verlängern
- Reisegewerbe (Allgemein)
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Schankerlaubnis beantragen
- Spielautomaten, Spielgeräte
- Spielhallen Erlaubnis im Reisegewerbe beantragen
- Spielhallenerlaubnis beantragen
- Standplatzgenehmigung beantragen
- Stellvertretungserlaubnis im Gaststättengewerbe beantragen
- Teilnahme an einem Volksfest als Aussteller
- Veranstalten von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit bei denen der Gewinn aus Geld besteht
- Verbrennen pflanzlicher Abfälle
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- Verkaufsveranstaltung nach § 69 GewO
- Verkaufsveranstaltungen Genehmigung beantragen (Wochenmärkte, Jahrmärkte, Spezialmärkte)
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