Satzungen und sonstige Regelungen der Verbandsgemeinde Unkel, der Stadt Unkel und der Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach.
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / Wahlen, Engagement und Beteiligung / Wahlen / Wahlbarkeit für die Wahl zum Kreistag feststellen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Bewerberin oder Bewerber, zur Wahl in den Kreistag eines Landkreises antreten, müssen Sie bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass Sie wählbar sind.
Was sollte ich noch wissen?
Die Bescheinigung der Wählbarkeit oder die Melderegisterauskunft stellt die zuständige Gemeindeverwaltung aus.