Ortsrecht
Satzungen und sonstige Regelungen der Verbandsgemeinde  Unkel, der Stadt Unkel und der Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach.
VG Unkel

Verbandgemeinde Unkel

Satzungen und sonstige Regelungen


Wappen der Stadt Unkel

Stadt Unkel

Satzungen und sonstige Regelungen


VG Unkel

Ortsgemeinde Bruchhausen

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Wappen der Ortsgemeinde Erpel

Ortsgemeinde Erpel

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Ortsgemeinde Rheinbreitbach

Ortsgemeinde Rheinbreitbach

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Ihre Ansprechpartnerin

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein.

Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.

Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: 
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: 
Persönliches Erscheinen nötig:

Online-Dienste vorhanden: teilweise

Den Antrag für den Wahlschein stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen.

Was sollte ich noch wissen?

Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss 

  • mindestens 16 Jahre alt sein und 
  • durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.

Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.

Ihre Ansprechpartner

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