Ratsinformaonssystem
Im Ratsinformationssystem  finden Sie die Tagesordnungen zu den jeweiligen Sitzungen sowie die Niederschriften und Vorlagen (Anträge, Anfragen und Berichte) ab der Ratsperiode 2014, soweit diese zur Veröffentlichung vorgesehen und freigegeben wurden.

Die gewählten Vertreter der Verbandsgemeinde Unkel
Die Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz sieht für die Verbandsgemeinde Unkel zwei Organe, den Verbandsbürgermeister und den Verbandsgemeinderat vor.  Dem Verbandsbürgermeister obliegt die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der staatlichen Aufgaben, die der Verbandsgemeinde übertragen sind, zuständig.

Der Verbandsgemeinderat bildet das zentrale Beschlussorgan, das die grundlegenden Entscheidungen in der Verbandsgemeinde trifft und die wesentlichen Rahmenbedingungen der Verbandsgemeindeverwaltung vorgibt.
 

Ausschüsse des Verbandsgemeinderates
Um eine sachgerechte Vorberatung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates sicherzustellen, wurden vom Verbandsgemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:

Haupt-, Bau-, Umwelt- und Ernergieausschuss
Schulträgerausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Werkausschuss

Nach der Hauptsatzung können weitere Ausschüsse bei Bedarf gebildet werden.


Ihre Ansprechpartnerin

/ Elektronische Signatur

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Elektronische Unterschrift im Verwaltungsbereich




Das Internet wird für das tägliche Leben immer bedeutungsvoller. Zunehmend können Geschäftsprozesse über das Internet abgewickelt werden. Auch immer mehr Verwaltungsvorgänge werden online angeboten. Bei vielen Verwaltungsvorgängen ist jedoch eine Unterschrift erforderlich. Die Unterschrift kann durch eine elektronische Unterschrift ersetzt werden.




Die qualifizierte elektronische Signatur im elektronischen Geschäftsverkehr ist gleichwertig zur handschriftlichen Unterschrift im traditionellen Geschäftsverkehr.




Sie hat zwei entscheidende Vorteile: Einerseits werden die elektronischen Daten versiegelt, so dass ihre Unverfälschtheit gewährleistet ist. Andererseits kann die Signatur jederzeit überprüft werden.




Die Signatur wird mit Hilfe einer Chip-Karte (ähnlich einer EC-Karte) und einem Kartenlesegerät durch die mathematische Verknüpfung eines Textes mit einem persönlichen, geheimen Schlüssel erzeugt. Der Empfänger kann diese Signatur mit einem speziellen öffentlichen Signaturschlüssel prüfen.




Ausführliche Informationen zur qualifizierten elektronischen Signatur finden Sie auf der folgenden Internetseite:




Signaturinitiative Rheinland-Pfalz


Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Unkel

Rechtsverbindliche elektronische Nachrichten

Zugangsöffnung der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel für rechtsverbindliche elektronische Nachrichten (§ 3a Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVfG)

Rechtliche Rahmenbedingungen 1. Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation: Die Verbandsgemeindeverwaltung Unkel bietet mit der elektronischen kommunalen Poststelle (eKomP) die Möglichkeit zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung. Für Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht. Die Verbandsgemeindeverwaltung Unkel eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der auf diesen Seiten dargelegten Bedingungen.

2. Grundsätze der elektronischen Kommunikation: 2.1 Formfreie Vorgänge: Für Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist keine digitale Signatur nötig. Sie können weiterhin per E-Mail an alle auf dieser Seite oder den Briefköpfen genannten E-Mail-Adressen geschickt werden.

2.2 Formgebundene Vorgänge: Für Vorgänge, die zur Bearbeitung eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen bzw. die Rechtsfristen in Gang setzen, müssen die Mitteilungen und Anlagendokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 2 Signaturgesetz (SigG) versehen sein. Vorgänge dieser Art können Sie an die elektronische kommunale Poststelle (eKomP) der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel () rechtsverbindlich und sicher elektronisch schicken. Ausgenommen von dieser Verfahrensweise ist die elektronische Abgabe von Angeboten nach Vergabeverfahren. Da die Verbandsgemeindeverwaltung Unkel zunächst nur die Möglichkeit hat, signierte Dateien zu empfangen, wird der Bescheid bzw. die Rückmeldung der Behörde weiterhin per Briefpost erfolgen. Voraussetzung hierfür ist die Angabe einer vollständigen Absenderadresse in den übermittelten Dokumenten, die Verwendung eines Pseudonyms ist nichtzulässig.

An wen muss ich mich wenden?
  • Gemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung
  • Kreisverwaltung

Ihre Ansprechpartner

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