Ratsinformaonssystem
Im Ratsinformationssystem  finden Sie die Tagesordnungen zu den jeweiligen Sitzungen sowie die Niederschriften und Vorlagen (Anträge, Anfragen und Berichte) ab der Ratsperiode 2014, soweit diese zur Veröffentlichung vorgesehen und freigegeben wurden.

Die gewählten Vertreter der Verbandsgemeinde Unkel
Die Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz sieht für die Verbandsgemeinde Unkel zwei Organe, den Verbandsbürgermeister und den Verbandsgemeinderat vor.  Dem Verbandsbürgermeister obliegt die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der staatlichen Aufgaben, die der Verbandsgemeinde übertragen sind, zuständig.

Der Verbandsgemeinderat bildet das zentrale Beschlussorgan, das die grundlegenden Entscheidungen in der Verbandsgemeinde trifft und die wesentlichen Rahmenbedingungen der Verbandsgemeindeverwaltung vorgibt.
 

Ausschüsse des Verbandsgemeinderates
Um eine sachgerechte Vorberatung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates sicherzustellen, wurden vom Verbandsgemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:

Haupt-, Bau-, Umwelt- und Ernergieausschuss
Schulträgerausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Werkausschuss

Nach der Hauptsatzung können weitere Ausschüsse bei Bedarf gebildet werden.


Ihre Ansprechpartnerin

/ Ausschreibungen und öffentliche Aufträge / Informationen zur öffentlichen Vergabe / Öffentliche Vergabe Angebot bei Öffentlicher Ausschreibung oder offenem Verfahren abgeben

Leistungsbeschreibung

Bei der Öffentlichen Ausschreibung (national) können alle Unternehmen, die die gewünschten Leistungen anbieten, Angebote abgeben. Dies gilt auch für das offene Verfahren (EU-weit). Dieses ist durchzuführen, wenn das Auftragsvolumen den EU-Schwellenwert überschreitet.

Der öffentliche Auftraggeber (Vergabestelle) gibt die Ausschreibungen über spezielle Ausschreibungsmedien bekannt.

Teaser

Sie können als Unternehmer für öffentliche Ausschreibungen Angebote abgeben, wenn Sie die ausgeschriebenen Leistungen anbieten.

Verfahrensablauf

Die Vergabestelle veröffentlicht die Ausschreibung in Ausschreibungsmedien, insbesondere auf einer eVergabeplattform. 

Die Vergabestelle darf die Angebote erst nach Ablauf der Angebotsfrist öffnen.

Sie erteilt den Zuschlag für gewöhnlich schriftlich. Er gilt gleichzeitig als Vertragsabschluss.

Bei der Erstellung eines Angebots müssen Sie verschiedene formelle und inhaltliche Anforderungen beachten, zum Beispiel:

  • die fristgerechte Einhaltung des Abgabetermins (Angebots- oder Bewerbungsfrist),
  • die vollständige Eintragung der geforderten Preise sowie
  • die vom Auftraggeber lückenlos geforderten Erklärungen und Nachweise.

Außerdem müssen Sie gewährleisten, dass Sie keine Änderungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen haben.

Gibt die Vergabestelle die Verwendung der eVergabeplattform (z. B. Vergabemarktplatz RLP) vor, ist diese zu verwenden. Die Einreichung von Unterlagen in Papierform ist dann nicht zulässig.

Die ausgefüllten Ausschreibungsunterlagen (Angebot oder Bewerbung) senden Sie innerhalb der Angebots- oder Bewerbungsfrist an die Vergabestelle. Bei elektronischer Rücksendung werden die Unterlagen verschlüsselt übermittelt. 

Die Vergabestelle  prüft die ordnungs- und fristgemäß eingegangenen Angebote nach folgenden Kriterien:

  • Vollständigkeit
  • fachliche Richtigkeit und
  • rechnerische Richtigkeit

Danach informiert sie nicht berücksichtigte Bieter und macht die Vergabe öffentlich bekannt.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die entsprechende Vergabestelle.

Voraussetzungen

Ihr Angebot muss die inhaltlichen und formellen Anforderungen erfüllen, die in den Ausschreibungsunterlagen jeweils beschrieben sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen, Muster oder Proben Sie bei der Abgabe Ihres Angebots benötigen, entnehmen Sie den Ausschreibungsunterlagen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Vergabestelle gibt in der Auftragsbekanntmachung eine elektronische Adresse an, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Vergabestelle muss eine ausreichende Angebotsfrist einräumen und darf die Angebote erst nach Ablauf der Angebotsfrist öffnen. Demnach müssen Sie als Unternehmer Ihr Angebot innerhalb der gesetzten Frist abgeben.

Bearbeitungsdauer

Die Vergabestelle muss im Vergabeverfahren Zuschlags- und Bindefristen beachten. Sie bemisst die Zuschlagsfrist in der Regel so kurz wie möglich. Bei EU-weiten Verfahren darf der Zuschlag erst nach Ablauf der Vorabinformationsfrist erfolgen.

Rechtsgrundlage

Nationale Vergaberecht

Rechtsbehelf

Europaweite Vergabeverfahren können durch einen Antrag bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden. Nationale Vergabeverfahren können durch die jeweils zuständigen Rechts- und Fachaufsichtsbehörden überprüft werden.

Was sollte ich noch wissen?

Hinweis: Ausschreibungen des Landes werden in der Regel auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz veröffentlicht; EU-Ausschreibungen müssen in jedem Fall auf TED veröffentlicht werden. TED (Tenders Electronic Daily) ist die Online-Version des „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union" für das europäische öffentliche Auftragswesen.

Ihre Ansprechpartner

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