Ratsinformaonssystem
Im Ratsinformationssystem  finden Sie die Tagesordnungen zu den jeweiligen Sitzungen sowie die Niederschriften und Vorlagen (Anträge, Anfragen und Berichte) ab der Ratsperiode 2014, soweit diese zur Veröffentlichung vorgesehen und freigegeben wurden.

Die gewählten Vertreter der Verbandsgemeinde Unkel
Die Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz sieht für die Verbandsgemeinde Unkel zwei Organe, den Verbandsbürgermeister und den Verbandsgemeinderat vor.  Dem Verbandsbürgermeister obliegt die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der staatlichen Aufgaben, die der Verbandsgemeinde übertragen sind, zuständig.

Der Verbandsgemeinderat bildet das zentrale Beschlussorgan, das die grundlegenden Entscheidungen in der Verbandsgemeinde trifft und die wesentlichen Rahmenbedingungen der Verbandsgemeindeverwaltung vorgibt.
 

Ausschüsse des Verbandsgemeinderates
Um eine sachgerechte Vorberatung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates sicherzustellen, wurden vom Verbandsgemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:

Haupt-, Bau-, Umwelt- und Ernergieausschuss
Schulträgerausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Werkausschuss

Nach der Hauptsatzung können weitere Ausschüsse bei Bedarf gebildet werden.


Ihre Ansprechpartnerin

/ Seniorenvertretung

Leistungsbeschreibung

Viele Gemeinden, Städte und Kreise in Rheinland-Pfalz haben per Satzung beziehungsweise Beschluss kommunale Seniorenvertretungen/ Seniorenbeiräte eingerichtet. Die Seniorenvertretung ist ehrenamtlich, überkonfessionell und überparteilich tätig und verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele.

Folgende Aufgabenfelder fallen in ihren Zuständigkeitsbereich:

  • Sie berät die Angehörigen der eigenen Generation über die regionalen Unterstützungsmöglichkeiten und Dienstleistungen im persönlichen Lebensbereich.
  • Sie entwickelt oder begleitet Angebote, die ein selbstbestimmtes Leben im Alter ermöglichen.  Sie unterstützt mit dem Ziel, Aktivitäten und Selbständigkeit zu fördern und solange wie möglich zu erhalten.
  • Seniorenvertretungen nehmen sich der Themen der älteren Generationen an und informieren in der Öffentlichkeit über Möglichkeiten und Entwicklungen der Seniorenpolitik, auch mit der Zielsetzung, ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger zur aktiven Mitgestaltung anzuregen.
  • Die Seniorenvertretung soll Mitglied in allen kommunalen Gremien sein, die sich den Anliegen älterer Menschen widmen. Sie sucht die Zusammenarbeit mit den Organisationen, die für die Gestaltung des Lebensumfeldes der älteren Bevölkerung wichtig sind.
  • Sie arbeitet mit Rat und Verwaltung partnerschaftlich zusammen und hat Antragsrecht und Rederecht zu den Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde in den Belangen der älteren Generation.

Die Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz e.V. ist der Zusammenschluss der kommunalen Seniorenvertretungen/Seniorenbeiräte in Rheinland-Pfalz.

Teaser

Viele Gemeinden und Städte in Rheinland-Pfalz haben kommunale Seniorenvertretungen eingerichtet, die sich um die gesellschaftlichen und politischen Belange der älteren Mitmenschen kümmern.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an die Seniorenvertretung/den Seniorenbeirat  in Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz e.V.

Ihre Ansprechpartner

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