Elektromobilitätskonzept für den Aufbau der Ladesäuleninfrastruktur in der LEADER-Region Rhein-Wied vorgestellt - Netz von Ladesäulen in der Region bestmöglich und bedarfsgerecht aufbauen

Klimaschutz ist ein herausragendes weltpolitisches Thema und es ist auch Ziel der LEADER-Region Rhein-Wied (bestehend aus den Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz, Unkel und der ehemaligen Verbandsgemeinde Waldbreitbach) nachhaltig zu handeln und unter anderem die Elektromobilität „anzuschieben“. Hierzu hat die LEADER-Region eigens ein interkommunales Elektromobilitätskonzeptes in Auftrag gegeben,  was nach einer Verfahrensdauer von rund zwei Jahren nunmehr druckfrisch und digital vorliegt.

„Das rund 240 Seiten starke Konzept, gefördert vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, gibt wichtige Impulse für eine nachhaltige Entwicklung der LEADER-Region Rhein-Wied“, so die Bürgermeister Hans-Werner Breithausen, Jan Ermtraud, Karsten Fehr und Hans-Günter Fischer übereinstimmend, bei der Abschlusspräsentation, die jetzt  in Unkel stattfand.

Über 40 interessierte Zuhörer aus der Kommunalpolitik und engagierte Bürgerinnen und Bürger konnte Bürgermeister Fischer zur Abschlusspräsentation des Konzeptes begrüßen.

Benjamin Dietz (Teamleiter nachhaltige Energie und Mobilität bei dem Ingenieurbüro Steinbacher-Consult in Neusäß/Augsburg) stellte wesentliche Inhalte des von dem Ingenieurbüro erstellten Konzeptes vor.

Ein Ziel des Konzeptes war es, Standorte in der LEADER-Region Rhein-Wied zu finden, um ein flächendeckendes Netz von Ladesäulen bestmöglich und bedarfsgerecht aufzubauen. Insgesamt rund 80 Standortvorschläge für Ladeinfrastruktur sind in dem Konzept zu finden. Es enthält aber auch viele weitere Information rund um die Elektromobilität, wie zum Beispiel zu Sharing-Angeboten und Fuhrparkelektrifizierungen.


Elektromobilitätskonzept 

Erläuterungen

/ Bebauungsplan

Leistungsbeschreibung

Bevor Pläne gemacht werden, wie ein Grundstück bebaut wird, sollten Sie klären, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden ist bzw. ggf. welche Festsetzungen in diesem Bebauungsplan getroffen werden. Sollte kein Bebauungsplan bestehen, richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich und im unbeplanten Innenbereich nach dem Baugesetzbuch (BauGB).

Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind.

In einem qualifizierten Bebauungsplan werden mindestens Festsetzungen getroffen

  • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche (z. B. Baulinien, Baugrenzen),
  • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

Teaser

Sie möchten ein Grundstück bebauen? Dann erkundigen Sie sich vor Baubeginn bei Ihrer zuständigen Gemeinde, ob bauliche Vorschriften nach dem Bebauungsplan zu beachten sind.

An wen muss ich mich wenden?

Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Einsichtnahme in einen Bebauungsplan fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Der einfache Bebauungsplan enthält nicht die Mindestfestsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans. Hier finden ergänzende Rechtsgrundlagen des Baugesetzbuchs Anwendung. Informationen hierzu erteilt Ihnen die zuständige Stelle.

Bemerkungen

Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung wird er rechtsverbindlich.

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