Elektromobilitätskonzept für den Aufbau der Ladesäuleninfrastruktur in der LEADER-Region Rhein-Wied vorgestellt - Netz von Ladesäulen in der Region bestmöglich und bedarfsgerecht aufbauen

Klimaschutz ist ein herausragendes weltpolitisches Thema und es ist auch Ziel der LEADER-Region Rhein-Wied (bestehend aus den Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz, Unkel und der ehemaligen Verbandsgemeinde Waldbreitbach) nachhaltig zu handeln und unter anderem die Elektromobilität „anzuschieben“. Hierzu hat die LEADER-Region eigens ein interkommunales Elektromobilitätskonzeptes in Auftrag gegeben,  was nach einer Verfahrensdauer von rund zwei Jahren nunmehr druckfrisch und digital vorliegt.

„Das rund 240 Seiten starke Konzept, gefördert vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, gibt wichtige Impulse für eine nachhaltige Entwicklung der LEADER-Region Rhein-Wied“, so die Bürgermeister Hans-Werner Breithausen, Jan Ermtraud, Karsten Fehr und Hans-Günter Fischer übereinstimmend, bei der Abschlusspräsentation, die jetzt  in Unkel stattfand.

Über 40 interessierte Zuhörer aus der Kommunalpolitik und engagierte Bürgerinnen und Bürger konnte Bürgermeister Fischer zur Abschlusspräsentation des Konzeptes begrüßen.

Benjamin Dietz (Teamleiter nachhaltige Energie und Mobilität bei dem Ingenieurbüro Steinbacher-Consult in Neusäß/Augsburg) stellte wesentliche Inhalte des von dem Ingenieurbüro erstellten Konzeptes vor.

Ein Ziel des Konzeptes war es, Standorte in der LEADER-Region Rhein-Wied zu finden, um ein flächendeckendes Netz von Ladesäulen bestmöglich und bedarfsgerecht aufzubauen. Insgesamt rund 80 Standortvorschläge für Ladeinfrastruktur sind in dem Konzept zu finden. Es enthält aber auch viele weitere Information rund um die Elektromobilität, wie zum Beispiel zu Sharing-Angeboten und Fuhrparkelektrifizierungen.


Elektromobilitätskonzept 

Erläuterungen

/ Flächennutzungsplan

Leistungsbeschreibung

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan), der von der Verbandsgemeinde bzw. der verbandsfreien Gemeinde aufgestellt wird. Er enthält die von der planenden Verbandsgemeinde bzw. Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

Der Flächennutzungsplan entwickelt grundsätzlich keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindliche Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
Außerdem können die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im Außenbereich betroffen sein, weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans oder der Planvorbehalt als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären. Dieses liegt vor, wenn das Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird.

An wen muss ich mich wenden?

Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.

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