Elektromobilitätskonzept für den Aufbau der Ladesäuleninfrastruktur in der LEADER-Region Rhein-Wied vorgestellt - Netz von Ladesäulen in der Region bestmöglich und bedarfsgerecht aufbauen

Klimaschutz ist ein herausragendes weltpolitisches Thema und es ist auch Ziel der LEADER-Region Rhein-Wied (bestehend aus den Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz, Unkel und der ehemaligen Verbandsgemeinde Waldbreitbach) nachhaltig zu handeln und unter anderem die Elektromobilität „anzuschieben“. Hierzu hat die LEADER-Region eigens ein interkommunales Elektromobilitätskonzeptes in Auftrag gegeben,  was nach einer Verfahrensdauer von rund zwei Jahren nunmehr druckfrisch und digital vorliegt.

„Das rund 240 Seiten starke Konzept, gefördert vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, gibt wichtige Impulse für eine nachhaltige Entwicklung der LEADER-Region Rhein-Wied“, so die Bürgermeister Hans-Werner Breithausen, Jan Ermtraud, Karsten Fehr und Hans-Günter Fischer übereinstimmend, bei der Abschlusspräsentation, die jetzt  in Unkel stattfand.

Über 40 interessierte Zuhörer aus der Kommunalpolitik und engagierte Bürgerinnen und Bürger konnte Bürgermeister Fischer zur Abschlusspräsentation des Konzeptes begrüßen.

Benjamin Dietz (Teamleiter nachhaltige Energie und Mobilität bei dem Ingenieurbüro Steinbacher-Consult in Neusäß/Augsburg) stellte wesentliche Inhalte des von dem Ingenieurbüro erstellten Konzeptes vor.

Ein Ziel des Konzeptes war es, Standorte in der LEADER-Region Rhein-Wied zu finden, um ein flächendeckendes Netz von Ladesäulen bestmöglich und bedarfsgerecht aufzubauen. Insgesamt rund 80 Standortvorschläge für Ladeinfrastruktur sind in dem Konzept zu finden. Es enthält aber auch viele weitere Information rund um die Elektromobilität, wie zum Beispiel zu Sharing-Angeboten und Fuhrparkelektrifizierungen.


Elektromobilitätskonzept 

Erläuterungen

/ Vorkaufsrecht der Gemeinde ausüben

Leistungsbeschreibung

Ausübung des Vorkaufsrechts bedeutet, dass die Gemeinde beim Kauf eines Grundstücks auf ihrem Gemeindegebiet unter bestimmten Maßgaben ein Recht darauf hat, dass sie oder ein Dritter in den Kaufvertrag eintreten und anschließend Eigentümer des Grundstücks werden kann. Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt.

Die Ausübung des Vorkaufsrechts kann unter bestimmten Umständen ausgeschlossen sein oder vom Erwerber abgewendet werden.

Teaser

Das gemeindliche Vorkaufsrecht ermöglicht es der Gemeinde, für städtebauliche Zwecke Grundstücke zu erwerben, um dadurch auf deren künftige bauliche und sonstige Nutzung Einfluss zu nehmen.

Verfahrensablauf

Der Verkäufer oder Käufer unterrichtet die Gemeinde über den Inhalt eines Kaufvertrages.

Besteht kein Vorkaufsrecht oder übt die Gemeinde es nicht aus, hat die Gemeinde auf Antrag eines Beteiligten darüber ein Zeugnis auszustellen (sog. Negativbescheid / -testat).

Übt die Gemeinde das Vorkaufsrecht dagegen aus, wird ein selbständiger Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Gemeinde neu begründet. Hierfür gelten grundsätzlich dieselben Bedingungen (auch bzgl. des Kaufpreises), die der Verkäufer mit dem ursprünglichen Käufer vereinbart hatte. Jedoch kann der Kaufpreis preislimitiert sein, wenn der vereinbarte Kaufpreis den Verkehrswert in erkennbarer Weise deutlich überschreitet. In diesem Fall kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.

Die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt gegenüber dem Verkäufer; dem Käufer ist die Entscheidung bekannt zu geben.

Rechtsgrundlage

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