Elektromobilitätskonzept für den Aufbau der Ladesäuleninfrastruktur in der LEADER-Region Rhein-Wied vorgestellt - Netz von Ladesäulen in der Region bestmöglich und bedarfsgerecht aufbauen

Klimaschutz ist ein herausragendes weltpolitisches Thema und es ist auch Ziel der LEADER-Region Rhein-Wied (bestehend aus den Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz, Unkel und der ehemaligen Verbandsgemeinde Waldbreitbach) nachhaltig zu handeln und unter anderem die Elektromobilität „anzuschieben“. Hierzu hat die LEADER-Region eigens ein interkommunales Elektromobilitätskonzeptes in Auftrag gegeben,  was nach einer Verfahrensdauer von rund zwei Jahren nunmehr druckfrisch und digital vorliegt.

„Das rund 240 Seiten starke Konzept, gefördert vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, gibt wichtige Impulse für eine nachhaltige Entwicklung der LEADER-Region Rhein-Wied“, so die Bürgermeister Hans-Werner Breithausen, Jan Ermtraud, Karsten Fehr und Hans-Günter Fischer übereinstimmend, bei der Abschlusspräsentation, die jetzt  in Unkel stattfand.

Über 40 interessierte Zuhörer aus der Kommunalpolitik und engagierte Bürgerinnen und Bürger konnte Bürgermeister Fischer zur Abschlusspräsentation des Konzeptes begrüßen.

Benjamin Dietz (Teamleiter nachhaltige Energie und Mobilität bei dem Ingenieurbüro Steinbacher-Consult in Neusäß/Augsburg) stellte wesentliche Inhalte des von dem Ingenieurbüro erstellten Konzeptes vor.

Ein Ziel des Konzeptes war es, Standorte in der LEADER-Region Rhein-Wied zu finden, um ein flächendeckendes Netz von Ladesäulen bestmöglich und bedarfsgerecht aufzubauen. Insgesamt rund 80 Standortvorschläge für Ladeinfrastruktur sind in dem Konzept zu finden. Es enthält aber auch viele weitere Information rund um die Elektromobilität, wie zum Beispiel zu Sharing-Angeboten und Fuhrparkelektrifizierungen.


Elektromobilitätskonzept 

Erläuterungen

Leistungsbeschreibung

Viele Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz legen Baumkataster an und prüfen regelmäßig den Baumbestand vor Ort hinsichtlich der Verkehrssicherheit. Falls Sie jedoch Schäden an Bäumen (durch Sturmschäden oder stark aufkommender Krankheitsbefall) im öffentlichen Raum wie beispielsweise an Straßen, öffentlichen Grünanlagen, Friedhöfen oder Kinderspielplätzen bemerken, können Sie dies dem zuständigen Fachamt melden. Dies veranlasst weitere Maßnahmen. Ist jedoch ihr Privateigentum durch beispielsweise einen umgestützten Baum aus dem öffentlichen Raum zu Schaden gekommen, können Sie Regressansprüche schriftlich geltend machen.

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