Elektromobilitätskonzept für den Aufbau der Ladesäuleninfrastruktur in der LEADER-Region Rhein-Wied vorgestellt - Netz von Ladesäulen in der Region bestmöglich und bedarfsgerecht aufbauen

Klimaschutz ist ein herausragendes weltpolitisches Thema und es ist auch Ziel der LEADER-Region Rhein-Wied (bestehend aus den Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz, Unkel und der ehemaligen Verbandsgemeinde Waldbreitbach) nachhaltig zu handeln und unter anderem die Elektromobilität „anzuschieben“. Hierzu hat die LEADER-Region eigens ein interkommunales Elektromobilitätskonzeptes in Auftrag gegeben,  was nach einer Verfahrensdauer von rund zwei Jahren nunmehr druckfrisch und digital vorliegt.

„Das rund 240 Seiten starke Konzept, gefördert vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, gibt wichtige Impulse für eine nachhaltige Entwicklung der LEADER-Region Rhein-Wied“, so die Bürgermeister Hans-Werner Breithausen, Jan Ermtraud, Karsten Fehr und Hans-Günter Fischer übereinstimmend, bei der Abschlusspräsentation, die jetzt  in Unkel stattfand.

Über 40 interessierte Zuhörer aus der Kommunalpolitik und engagierte Bürgerinnen und Bürger konnte Bürgermeister Fischer zur Abschlusspräsentation des Konzeptes begrüßen.

Benjamin Dietz (Teamleiter nachhaltige Energie und Mobilität bei dem Ingenieurbüro Steinbacher-Consult in Neusäß/Augsburg) stellte wesentliche Inhalte des von dem Ingenieurbüro erstellten Konzeptes vor.

Ein Ziel des Konzeptes war es, Standorte in der LEADER-Region Rhein-Wied zu finden, um ein flächendeckendes Netz von Ladesäulen bestmöglich und bedarfsgerecht aufzubauen. Insgesamt rund 80 Standortvorschläge für Ladeinfrastruktur sind in dem Konzept zu finden. Es enthält aber auch viele weitere Information rund um die Elektromobilität, wie zum Beispiel zu Sharing-Angeboten und Fuhrparkelektrifizierungen.


Elektromobilitätskonzept 

Erläuterungen

Leistungsbeschreibung

Die Landschaftsplanung ist die zusammenfassende Fachplanung des Naturschutzes. Sie behandelt den Schutz der Biodiversität (Biotop- und Artenschutz) und den Schutz der Landschaft. 
 
Sie ist unverzichtbarer Bestandteil des Landesentwicklungsprogramms, der regionalen Raumordnungspläne und der Flächennutzungspläne. Damit Planungen, Projekte oder andere Investitionen beschleunigt werden, wird sie bereits im Vorfeld dieser Planungen aufgestellt und ihre Daten und Zielaussagen permanent aktuell gehalten. 
Dadurch kann in den Raumordnungsplänen und Bauleitplänen rechtzeitig eine sachgerechte Abwägung der Belange von Biotop- und Artenschutz bzw. des Landschaftsbildes mit anderen Raumansprüchen erfolgen sowie Planungs- und Rechtsicherheit erzielt werden. 
 
Die zuständigen Naturschutzbehörden qualifizieren die Anforderungen des Biotop- und Artenschutzes und des Landschaftsbildes dafür nach ihrer Bedeutung und empfehlen der Regionalplanung ggf. diese als Vorbehaltsgebiete oder als Vorranggebiete zu qualifizieren. 
 
Die landesbedeutsamen Ziele werden im Landschaftsprogramm dargestellt, die regionalbedeutsamen in der Landschaftsrahmenplanung und die lokal bedeutsamen in den Landschaftsplänen zu den Flächennutzungsplänen. Rechtsverbindlich wird die Landschaftsplanung erst durch die Integration in die Gesamtplanung. 

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen und Hinweise zur Landschaftsplanung und zum Naturschutz finden Sie auf der Internetseite des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten. Viele Landkreise und Städte mit eigener unterer Naturschutzbehörde haben einen eigenen Internetauftritt, dem Sie unmittelbar Ansprechpartner entnehmen können. Weitere Infos finden Sie auch unter:

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