Wald
Die Waldfläche in der Verbandsgemeinde Unkel beträgt insgesamt 14,43 km² (Gesamtfläche 26,53 km²)

Die Waldfläche in der Verbandsgemeinde Unkel beträgt insgesamt 14,43 km² (Gesamtfläche 26,53 km²).
Davon entfalle auf die

Stadt Unkel
4,46 km² (Gesamtfläche 8,16 km²)
Ortsgemeinde Bruchhausen
0,72 km² (Gesamtfläche 2,58 km²)
Ortsgemeinde Rheinbreitbach
3,72 km² (Gesamtfläche 6,58 km²)
Ortsgemeinde Erpel
5,53 km² (Gesamtfläche 9,21 km²)


Als Erholungs- und Freizeitraum ist der Wald für unsere Gesellschaft von hohem Nutzen.
Die Stadt Unkel sowie die Orstgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach bilden mit den Kommunen der Verbandsgemeinde Linz am Rhein den


Zweckverband Linz-Unkel zur Waldbewirtschaftung

Aufgabe dieses Verbandes ist es die gemeinsame Bewirtschaftung der Forstbetriebe der Verbandsmitglieder zu fördern. Auf diesem Weg soll die Zukunftsfähigkeit der Forstbetriebe verbessert und die Wahrnemung forstpolitischer Belange gestärkt werden. Ziel ist es standortgerechte, vitale und an den Klimawandel anpassungsfähige Wälder mit überwiegend heimischen Baumarten durch eine nachhaltige Bewirtschaftung zu erhalten und weiter zu entwickeln. Nachhaltigkeit bedeutet, dass alle Erzeugnisse und Leistungen des Waldes wie zum Beispiel Holz jetzt und zukünftig von unseren Kindern in gleicher Menge und Qualität genutzt werden können und sie sich ebenfalls tagtäglich an der Schönheit des Waldes erfreuen.

Zuständiges Forstamt:

Forstamt Dierdorf
Hanalle 5
56269 Dierdorf
Telefon
02689 97269-0 
Fax
02689 97269-29
E-Mail
Internet www.wald-rlp.de/index-php?id=6958


weitere Informationen:

Ihr Ansprechpartner

/ Hobby und Freizeit / Tierhaltung / Hundesteuer - Abmeldung

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Die Anzeigepflicht ist in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.

Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.

An wen muss ich mich wenden?

Sie müssen sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung wenden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige hat in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Hundehaltung bzw. nach dem Zuzug in die Gemeinde zu erfolgen.

Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Kalendermonats, der auf den Monat folgt, in dem ein Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wurde. Näheres hierzu regelt die jeweilige Hundesteuersatzung/Haushaltssatzung.

Anträge / Formulare

An-, Ab- und Ummeldeformulare stehen in der jeweiligen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.

Bemerkungen


Bei Umzug in eine andere Kommune obliegt die Ummeldepflicht dem Hundehalter.



Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.

Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.

Welche Gebühren fallen an?

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Hundesteuersatzung/Haushaltssatzung festgelegt und ist somit je nach Gemeinde unterschiedlich.

Den genauen Betrag entnehmen Sie bitte der jeweiligen Gemeindesatzung.

Rechtsgrundlage

Online-Verfahren

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