Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel



Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.

/ Washingtoner Artenschutzabkommen

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Immer mehr Tiere sind heute von der Ausrottung durch rapide fortschreitende Umweltveränderungen in ihren Lebensräumen (Fauna-Flora- Habitat- Richtlinie), aber auch durch den Handel (EG-Verordnungen) bedroht. Für die besonders geschützten Arten sind daher internationale und nationale Artenschutzgesetze erlassen worden.


Sie erfassen außereuropäische und europäische Tiere (z.B. Papageien, Schildkröten, Riesenschlangen, Greifvögel, Eulen) und Pflanzen (z.B. einige Kakteen- und Orchideenarten). Dies umfasst auch Teile und Erzeugnisse von Tieren.


Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Verbote können mit Bußgeldern, unter besonderen Umständen sogar mit Freiheitsstrafe geahndet werden.

  • Unterlagen Bestandsanzeige
  • Herkunftsnachweis
  • Besitzbescheinigung
  • Personalausweis oder Reisepass

Voraussetzungen Das Artenschutzrecht regelt Besitz- und Vermarktungsverbote, den legalen Handel und sieht bestimmte Verpflichtungen für den Halter, Züchter und Händler vor, wie z.B.

  • Anmeldung des Besitzes und der Bestands Veränderung bei geschützten Wirbeltieren
  • Kennzeichnung vom Aussterben bedrohter Tiere mit Ringen und Mikrochips oder in anderer Weise (z.B. Fotodokumentation)
  • Vermarktung der vom Aussterben bedrohter Tiere nur mit behördlicher Genehmigung
  • Pflicht zum Nachweis des rechtmäßigen Besitzes
  • Buchführungspflichten für Händler
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