Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel



Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.

/ Spielautomaten, Spielgeräte

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Die Aufstellung von Geldspielgeräten und -automaten mit Gewinnmöglichkeit bedarf der Erlaubnis (§ 33c Abs.1 GewO) .


Es ist sicherzustellen, dass keine Kinder oder Jugendliche in unberechtigter Weise Gewinnspiele (mit Gewinnmöglichkeit) durchführen. Hierzu muss der Automat durch den Gastwirt oder eine von ihm beauftragte Person von der Schanktheke aus eingesehen werden können. (Aufstellplatzbestätigung bzw. Geeignetheitsbestätigung)


Voraussetzungen

  • persönliche Zuverlässigkeit (es dürfen keine Untersagungsgründe nach der GewO vorliegen)
  • Aufstellplatzbestätigung: Aufstellort muß ständig vom Gaststättenpersonal gut einsehbar sein

Die Aufstellung nur in Gaststätten und Spielhallen möglich.

An wen muss ich mich wenden?
  • Gemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung
Anträge / Formulare
  • Antrag mit Angaben zum Antragsteller (einschl. Personalien) und ggf. zum Aufstellort
  • Automatenaufstellererlaubnis (§33c Abs. 1 GewO)
  • weitere Antragsunterlagen
    • Führungszeugnis
    • Gewerbezentralregisterauszug
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
    • Aufstellplatzbestätigung (§33c Abs. 3 GewO)

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Gewerbeordnung

Anträge / Formulare

Ihre Ansprechpartner

Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Einverstanden