Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.
⇑ / Sorgeerklärung
Leistungsbeschreibung
Sorgeerklärung bei nichtverheirateten Eltern
Eine nichtverheiratete Mutter hat nach der Geburt des Kindes die alleinige elterliche Sorge. Sie ist alleinige gesetzliche Vertreterin des Kindes.
Nichtverheiratete Eltern können vor oder nach der Geburt ihres Kindes auf freiwilliger Basis die gemeinsame elterliche Sorge erklären.
Die Sorgeerklärung muss, damit sie wirksam wird - kostenfrei - beim Jugendamt oder bei einem Notar, dann allerdings kostenpflichtig, beurkundet werden. Außer den Gebühren ergibt sich rechtlich kein Unterschied in der Wirkung der Beurkundung.
Jugendamt der
- Kreisverwaltung
- Stadtverwaltung mit Jugendamt
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass der Kindeseltern
- Geburtsurkunde des Kindes
- Vaterschaftsanerkennung, sofern der Vater beim Geburtseintrag des Kindes noch nicht beigeschrieben ist
Welche Gebühren fallen an?
Vor dem Jugendamt:
kostenfrei