Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel



Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.

/ Geburt / Vor der Geburt / Hilfen für Schwangere aus der „Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens

Leistungsbeschreibung

Die „Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” hilft schwangeren Frauen in Notlagen. Diese erhalten auf unbürokratischem Weg ergänzende finanzielle Hilfen, die ihnen die Entscheidung für das Leben des Kindes und die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern sollen.

Verfahrensablauf

Anträge auf finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung können nur bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle am Wohnort der Hilfesuchenden gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass ein persönlicher Kontakt mit der Schwangeren- bzw. Schwangerenkonfliktberatungsstelle für die Antragstellung erforderlich ist. Eine Antragstellung auf dem Postweg bzw. per E-Mail ist nicht möglich.

Zuständige Stelle

Für die Antragstellung sind die Schwangeren- bzw. Schwangerenkonfliktberatungsstelle in Ihrer Nähe zuständig.

Voraussetzungen

Bestehende Schwangerschaft

Welche Unterlagen werden benötigt?

Unterlagen, aus denen die finanzielle Situation ersichtlich ist (laufende monatliche Einkünfte und regelmäßigen monatlichen Belastungen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Anträge an die Bundesstiftung müssen vor der Geburt des Kindes beim Vergabeausschuss eingegangen sein.

Anträge / Formulare

Was sollte ich noch wissen?

Pro Schwangerschaft kann nur ein Antrag gestellt werden.

Ihre Ansprechpartner

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