Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel



Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.

/ Nottestament

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Die folgende Beschreibung wurde aus dem Internetratgeber - Recht übernommen:


Nottestamente sollen dem Erblasser ermöglichen, auch unter außergewöhnlichen Umständen seinen letzten Willen festzusetzen. Sie verlieren drei Monate nach ihrer Errichtung ihre Gültigkeit, wenn der Erblasser noch lebt.


Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesjustizministeriums, dort unter "Veröffentlichungen

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