Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.
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Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Leichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt (deutsch, englisch, französisch und italienisch).
Voraussetzungen:
Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Bestattungsunterlagen vorliegen.
An wen muss ich mich wenden?
Das Standesamt Ihrer
- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
Anträge / Formulare
- Todesbescheinigung mit Vermerk des Standesamts über Eintragung in das Sterbebuch; ansonsten Rückstellungsbescheinigung
- Vorlage der Sterbeurkunde
- Bei nicht natürlichem Tod muss die Freigabe der Staatsanwaltschaft vorliegen
- Bescheinigung über die vorschriftsmäßige Einsargung
- evtl. Einbalsamierungsbescheinigung
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Unkel