Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel



Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.

/ Haushaltsbescheinigung

Leistungsbeschreibung

Die Haushaltsbescheinigung ist eine amtliche Bestätigung von Personendaten des Antragstellers und seiner mit ihm im Haushalt lebenden Familienangehörigen (Ehegatte, Lebenspartner und Kinder). Sie wird in Form einer besonderen Meldebescheinigung von der örtlich zuständigen Meldebehörde ausgestellt und dient zur Vorlage bei öffentlichen Stellen wie bspw. der Familienkasse für den Bezug von Kindergeld. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Beantragung müssen Sie sich gegenüber der Meldebehörde ausweisen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühr legt die Meldebehörde fest. Sie orientiert sich im Allgemeinen an der Gebühr für eine Meldebescheinigung.

Soweit die Bescheinigung der Beantragung, Erbringung oder der Erstattung einer Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch X (SGB X) dient, besteht Kostenfreiheit (§ 64 Abs. 2 SGB X).

Gebühr: 6,50 €
Vorkasse: Nein

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Rechtsgrundlage

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