Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel



Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.

/ Gewerbezentralregisterauszug

Leistungsbeschreibung

Beantragung Online:

Auszug Gewerbezentralregister


Das Gewerbezentralregister wird beim deutschen Bundesamt für Justiz geführt. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat.

Das Gewerbezentralregister enthält:

  • Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen)
  • Bußgeldentscheidungen mit einer Geldbuße von mehr als 200 € bei Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung
  • Bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen gegen Gewerbetreibende

Verfahrensablauf

Inhalt der Landesleistung

Antragstellung mit Wohnsitz in der BRD

  • persönlich durch Antragsteller bei der zuständigen Gewerbebehörde
  • schriftlich durch Antragsteller mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift bei der zuständigen Gewerbebehörde
  • online unter Online-Portal unmittelbar bei der Registerbehörde möglich

Voraussetzung

  • elektronischer Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis oder Aufenthaltstitel, mit einem elektronischen Speicher und Verarbeitungsmedium
  • Lesegerät, um die Ausweisdaten entsprechend auslesen zu können

Antragstellung mit Wohnsitz außerhalb der  BRD

  • schriftlich durch Antragsteller bei der Registerbehörde
    Die Anschrift für die schriftliche Beantragung lautet:
    Bundesamt für Justiz
    - Gewerbezentralregister -
     53094 Bonn
  • online unter Online-Portal unmittelbar bei der Registerbehörde möglich

            Voraussetzung

  • elektronischer Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis oder Aufenthaltstitel, mit einem elektronischen Speicher und Verarbeitungsmedium
  • Lesegerät, um die Ausweisdaten entsprechend auslesen zu können

Verwendungszweck

Bei der Beantragung müssen Sie zwingend angeben, für welchen Zweck Sie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister brauchen.

  • Benötigen Sie den Auszug für eigene Zwecke, wird Ihnen der GZR-Auszug durch das Bundeszentralregister in Bonn zugesandt.
  • Sofern Sie den GZR-Auszug für eine Behörde im Inland anfordern, teilen Sie die Anschrift der Behörde und gegebenenfalls den Namen des zuständigen Sachbearbeiters mit. Die Behörde erhält den Auszug dann direkt vom Bundeszentralregister in Bonn.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei natürlichen Personen:

  • Personalausweis oder Reisepass

bei juristischen Personen zusätzlich:

  • Vertretungsbefugnis
  • Handelsregisterauszug

bei ausländischen Staatsbürgern zusätzlich:

  • Staatsangehörigkeitsnachweis
  • gegebenenfalls Anschrift der Behörde im Inland, für die der Auszug bestimmt ist

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt 13 Euro.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt zwei bis drei Wochen.

Rechtsgrundlage

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