Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel



Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.

/ Schule, Ausbildung und Studium / Schule / Einschulung anmelden

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihr Kindbis einschließlich 31. August eines Jahres 6 Jahre alt geworden ist, wird es  im gleichen Jahr schulpflichtig und wird in eine Grundschule eingeschult. Ein jüngeres Kind kann auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Wünschen Eltern aus wichtigen Gründen den Besuch einer anderen Grundschule, muss dies bei der zuständigen Grundschule beantragt und der gewünschten Grundschule mitgeteilt werden. Die Entscheidung treffen die beiden Schulleitungen, in Konfliktfällen die zuständige Schulaufsicht. Unabhängig davon erfolgt zunächst die Anmeldung der Schülerin bzw. des Schülers an der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule.

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