Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel



Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.

/ Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie wohnen in Rheinland-Pfalz und benötigen einen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen?

Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen.

Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen gelben oder orangenen Parkausweis (weniger weitreichend) beantragen. Der gelbe Parkausweis ist gültig in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Der orangene Parkausweis ist gültig in gesamt Deutschland.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises
  • ein aktuelles Lichtbild

Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung einer Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung ist gebührenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wann kann ich mit der Ausstellung eines Parkausweises rechnen?

Blauer EU-Parkausweis:
Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen.
Gelber und orangener Parkausweis:
Geringe Zeitverzögerung, weil die Versorgungsverwaltung im Rahmen der Amtshilfe um Auskunft gebeten wird, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört.

Rechtsgrundlage

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