Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel



Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.

/ An-, Ab- und Ummeldungen eines Wohnsitzes

Leistungsbeschreibung

Sofern Sie bei uns zu- oder innerhalb der Verbandsgemeinde Unkel umgezogen sind, haben Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung in unserem Einwohnermeldeamt an- bzw. umzumelden. Bitte beachten Sie, dass eine verspätete oder unterlassene Meldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Eine An- bzw. Ummeldung in die Zukunft ist nicht möglich.

Die Meldung hat grds. persönlich zu erfolgen. 

In Ausnahmefällen kann die Meldung durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen. Hierfür ist das Formular Vollmacht melderechtliche Angelegenheiten von Ihnen auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit Ihrem Personalausweis und ggf. Reisepass sowie der Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers von dem Bevollmächtigten bei uns vorzulegen.

An-/Ummeldung eines minderjährigen Kindes:
Bei Zu- bzw. Umzug eines minderjährigen Kindes aus dem Haushalt eines nicht mit zuziehenden Elternteils ist für die Meldung des Kindes das Einverständnis dieses Elternteils erforderlich.
Die v.g. Einverständniserklärung ist nicht erforderlich, wenn das mitziehende Elternteil das alleinige Sorgerecht bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. In diesem Fall ist ein entsprechender Nachweis (z.B. Sorgerechtsbeschluss, schriftliche Vereinbarung beider Elternteile) mitzubringen.

Bemerkungen:
Bei einem Umzug innerhalb des Zulassungsbereiches des Landkreises Neuwied können Zulassungsbescheinigungen Teil I bzw. Fahrzeugscheine hinsichtlich der Anschrift bei uns geändert werden (§ 13 FZV). Die Gebühr hierfür beträgt 10,80 € je Änderung.

Abmeldung eines Wohnsitzes

Wegzug innerhalb Deutschlands
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung bei der für Ihren neuen Wohnort zuständigen Meldebehörde anmelden. Eine Abmeldung Ihres bisherigen Wohnsitzes ist nicht erforderlich.

Wegzug ins Ausland
Ziehen Sie ins Ausland, hat innerhalb von 2 Wochen nach Ihrem Auszug eine Abmeldung Ihres bisherigen Wohnsitzes zu erfolgen. Der Personalausweis sowie eine Auszugsbestätigung des Wohnungsgebers (siehe Bemerkung) ist hierfür mitzubringen. Die Abmeldung kann frühestens 1 Woche vor dem tatsächlichen Wegzug erfolgen.

Abmeldung einer Nebenwohnung
Die Abmeldung einer Nebenwohnung im Inland kann bei der Meldebehörde der Nebenwohnung, aber auch bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes vorgenommen werden. Die Abmeldung hat innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug zu erfolgen.

Bemerkung:
Mit Einführung des neuen Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 ist für die Abmeldung ins Ausland eine Auszugsbestätigung des Wohnungsgebers vorzulegen. Einen Vordruck dieser Auszugsbestätigung finden Sie hier

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweise und ggf. Reisepässe aller Familienangehörigen, bei ausländischen Mitbürgern: Pass- oder Ausweisdokument
  • Bei minderjährigen Kindern, die noch kein Ausweisdokument besitzen, ist die Geburtsurkunde mitzubringen.
  • ggf. Vollmacht melderechtliche Angelegenheiten bei An-, Ab- Ummeldung durch Bevollmächtigte Person
  • bei einem Zuzug aus dem Ausland: Heiratsurkunde und Geburtsurkunden, in übersetzter Form
  • Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers (Wohnungsgeberbestätigung)
    Falls Sie in eine in Ihrem Eigentum stehende Wohnung einziehen, erfolgt die Einzugsbestätigung als Eigenerklärung.


Wenn minderjährige Kinder nur mit einem Elternteil umziehen, werden zusätzlich folgende Dokumente benötigt:

  • Einverständniserklärung beider Elternteile und Kopie des Ausweises des abwesenden Elternteils bzw. Sorgerechtsnachweis bei alleinerziehenden Elternteilen (Sorgerechtsbeschluss oder Negativbescheinigung)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Adressänderung Zulassungsbescheinigungen Teil I: 10,80 €.

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundemeldegesetzes

Formulare

Online-Verfahren

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