Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel



Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.

/ Reisepass

Leistungsbeschreibung

Für die Einreise in einigen Ländern ist ein Reisepass erforderlich.

Ob Sie für Ihre Reise einen Reisepass benötigen, können Sie beim Auswärtigen Amt nachlesen.

Die Ausstellung eines Reisepasses über die Bundesdruckerei in Berlin dauert ca. 5-6 Wochen.

In dringenden Fällen kann ein Reisepass auch im Expressverfahren beantragt werden. Dieser wird innerhalb von 4 Werktagen erstellt.
Ein vorläufiger Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses zu knapp ist. Die Eilbedürftigkeit ist anhand geeigneter Unterlagen nachzuweisen. Die Gültigkeit ist auf die Höchstdauer von 12 Monaten beschränkt. 

Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers notwendig (eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich).

Bei Namensänderungen z.B. durch Heirat oder Scheidung sind die Eheurkunde bzw. das Scheidungsurteil und der Beleg der Namensänderung durch das Standesamt vorzulegen.

Ist der Reisepass entwendet, unauffindbar oder verloren gegangen, ist der Verlust gegenüber der Passbehörde zu melden.


Wichtige Hinweise zur Abholung:
Der neue Reisepass ist i.d.R. nach 5-6 Wochen an unserer Bürgerinformation abholbereit.
Auskunft hierüber gibt Ihnen die Bürgerinformation Tel: 02224-1806-0.
Beim Expressreisepass werden Sie benachrichtigt, sobald dieser abholbereit ist.

Wichtig ist, dass bei der Abholung der bisherige Reisepass mitgebracht wird. Eine Aushändigung des neuen Reisepasses ist andernfalls nicht möglich!

Sofern Sie Ihren Reisepass nicht persönlich abholen können, können Sie eine Person mit der Abholung bevollmächtigen.  Bitte beachten Sie, dass wir in diesem Fall eine Abholvollmacht benötigen. Ohne diese Erklärung ist die Aushändigung des neuen Reisepasses an den Bevollmächtigten nicht möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • bisheriger Personalausweis, Kinder-/Reisepass, andernfalls Geburtsurkunde
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
  • Bei Kindern unter 18 Jahren:      
    Einverständniserklärung beider Elternteile  und Kopie des Ausweises des abwesenden Sorgeberechtigten bzw. Sorgerechtsnachweis bei alleinerziehenden Elternteilen (Sorgerechtsbeschluss oder Negativbescheinigung)

Welche Gebühren fallen an?

Unter 24 Jahre (6 Jahre Gültigkeit)

Reisepass
  37,50 €
Express-Reisepass
  69,50 €
vorläufiger Reisepass   26,00 €
Zweiter Reisepass
(Erforderlichkeit muss schriftlich begründet werden)
  37,50 €
Reisepass 48 Seiten
  59,50 €
Express-Reisepass 48 Seiten
  91,50 €
Bei Nichtzuständigkeit doppelte Gebühr


Ab 24 Jahre (10 Jahre Gültigkeit)
Reisepass
  70,00 €
Express-Reisepass
102,00 €
vorläufiger Reisepass   26,00 €
Zweiter Reisepass (6 Jahre Gültigkeit)
(Erforderlichkeit muss schriftlich begründet werden)
  60,00 €
Reisepass 48 Seiten
  82,00 €
Express-Reisepass 48 Seiten
114,00 €
Bei Nichtzuständigkeit doppelte Gebühr


Die Gebühr ist bei Beantragung zu zahlen.
Die Zahlung mit EC-Karte ist möglich.
 


Rechtsgrundlage

Passgesetz

Passverordnung

Formulare

Online-Verfahren

Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Einverstanden