Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel



Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.

/ Hobby und Freizeit / Tierhaltung / Kampfhund halten: Sachkunde nachweisen

Leistungsbeschreibung

In Rheinland-Pfalz ist Ihnen das Halten eines Kampfhundes nur mit der erforderlichen Sachkunde erlaubt. Diese muss mittels einer Prüfung nachgewiesen werden.

Diese Prüfung soll feststellen, ob Sie die Kenntnisse und Fähigkeiten zum Umgang mit Ihrem Kampfhund besitzen.

Teaser

Sie möchten sich einen Kampfhund halten? Dann müssen Sie eine Prüfung ablegen, um Ihre Sachkundekenntnisse nachzuweisen.

Verfahrensablauf

  • Sie melden sich bei der zuständigen Stelle zur Prüfung an.
  • Sie absolvieren einen theoretischen und einen praktischen Prüfungsteil.
  • Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, dann erhalten Sie den benötigen Sachkundenachweis.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz.

Voraussetzungen

Der Sachkundenachweis ist nur in Verbindung mit dem Hund gültig, mit dem Sie die Prüfung erbracht haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Identitätsnachweis mittels Personalausweises oder Reisepass
  • Sie müssen die Identität Ihres Hundes nachweisen (beispielsweise mittels Microships)

Zudem sind mitzubringen:

  • Maulkorb,
  • Geeignetes Ketten-, Leder oder Kunststoffhalsband,
  • Führleine

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Ihre Ansprechpartner

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