Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.
⇑ / Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
Leistungsbeschreibung
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
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Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Zuständige Stelle
Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, das den im Ausland eingetretenen Sterbefall in dem von ihm geführten Sterberegister nachbeurkundet hat.
Voraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
- einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person,
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (zum Beispiel Kind, Enkelkind),
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes),
- gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Rechtsgrundlage
Ihre Ansprechpartner
Zugeordnete Abteilungen
Enthalten in folgenden Kategorien
- Urkunden und Bescheinigungen (Ausweise und Dokumente)
- Ausweise und Dokumente (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)
- Reisen und Auslandsaufenthalt (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)
- Sterbefall und Nachlass (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)
- Auslandsaufenthalt (Reisen und Auslandsaufenthalt)
- Todesfall (Sterbefall und Nachlass)