Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel



Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.

/ Plakatierungen

Leistungsbeschreibung

Das kulturelle Leben in Rheinland-Pfalz zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte,  Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in Rheinland-Pfalz Teil der kulturellen Vielfalt.
Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung,  angebracht werden darf.  Diese Richtlinien verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch  verbessern.

Folgendes gilt es zu beachten:

  • Für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an:
    • Laternenmasten,
    • Litfaßsäulen und Anschlagtafeln,
    • Großwerbetafeln an den Ortseingängen.
  • Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig.
  • Die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt.
  • Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.

Teaser

Sie können unter einigen Voraussetzungen im öffentlichen Raum Plakate anbringen.

Online-Verfahren

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