Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.
⇑ / Akteneinsicht im Bußgeldverfahren beantragen
Leistungsbeschreibung
In der Bußgeldstelle können Sie kostenlos und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Akteneinsicht in Ihre Vorgangsakte nehmen. Die Akteneinsicht müssen Sie beantragen und ist frist- und formlos bei der Akten führenden Behörde möglich.
Teaser
Wenn Sie Einsicht in Ihre Akte haben möchten? Dann müssen Sie die Akteneinsicht beantragen
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Bußgeldstelle.
Voraussetzungen
- Akteneinsicht wird nur der/dem Betroffenen selbst oder dem Bevollmächtigten gewährt.
- Es darf der Einsicht kein schutzwürdiges Interesse Dritter entgegen stehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Identitätsnachweis wie Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
- Akteneinsicht durch einen Dritten ist wird die unterschriebene Vollmacht der/des Betroffenen notwendig.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Akteneinsicht fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten. Eine Einsicht ist auf Antrag jederzeit möglich.
Rechtsgrundlage
Online-Verfahren
Ihre Ansprechpartner
Zugeordnete Abteilungen
Enthalten in folgenden Kategorien
- Verbraucherschutz, Compliance und Recht (Geschäftslagen für Unternehmen)
- Recht und Verbraucherschutz (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)
- Datenschutz, Auskünfte und Akteneinsicht (Recht und Verbraucherschutz)
- Gerichtliche Verfahren, Anzeige und Klage (Recht und Verbraucherschutz)
- Gerichtliche Entscheidungen (Verbraucherschutz, Compliance und Recht)